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Gast

Wer ist Eigentümer des Zählerwertes?

Wer den Wasserzähler ablesen darf dürften eindeutig die Vertragspartner sein, also der Versorger und der Kunde. Meine Frage: Der Zählerwert gehört demnach eindeutig nur dem Versorger und dessen Vertragspartner, dem Kunden. Jeglicher Blick einer fremden Person auf die Zahlenwerte oder gar das Ablesen und Verwenden dieser z.B. durch den Vermieter sind demnach eine unerlaubte Aneignung oder Besitzergreifens von Privateigentum und damit eine strafbare Handlung. Liege ich da richtig?
Frage Nummer 3000000143

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