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Gast

Welche Schadenersatzansprüche kann ich geltend machen, wenn ich bei einem Autokauf arglistig getäuscht wurde?

Der Verkäufer hat in einer Verkehrsunfallanzeige das Fahrzeug als unfallfrei deklariert und einen Totalschaden verschwiegen. Jetzt möchte ich den Vertrag rückabwickeln, für den wir eine Finanzierung aufgenommen haben, und Ansprüche geltend machen. Er hat meinen Wagen in Höhe von 10.000 Euro in Zahlung genommen, er möchte eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer haben und Schadenersatzansprüche ablehnen. Wie ist die Formel für die Nutzungsausfallentschädigung und was kann ich geltend machen? Wir können es beweisen. Der Vorbesitzer, der den Totalschaden verursacht hat, ist Zeuge.
Frage Nummer 3000292198

Antworten (3)
Vandit
Du solltest einen Rechtsanwalt aufsuchen. Der hat mal Jura studiert und kann Dir kompetent helfen.
micle
Ich bin kein Jurist und darf daher keine Rechtsberatung geben.

Aus meiner Sicht stellt sich der geschilderte Vorgang wie folgt dar:

Wie das Wort "Schadensersatzanspruch" schon sagt, kannst Du den Schaden geltend machen, der Dir nachweislich entstanden ist. Die Höhe der Ansprüche ist meines Erachtens unabhängig von einer etwaigen arglistigen Täuschung. Sollte eine arglistige Täuschung vorliegen, wäre dies eine Straftat. Die Rückabwicklung des Vertrages sehe ich ebenfalls unabhängig von den Schadensersatzansprüchen. Bei arglistiger Täuschung sehe ich die Anspruchsgrundlage für die Rückabwicklung als gegeben an.

Ich würde daher zunächst Anzeige wegen Betruges erstatten und anschließend einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragen.
mantrid
Rechtsberatung = Anwalt. Und der kann wahrscheinlich auch nur etwas ausrichten, wenn du ihm Beweise lieferst, z.B. einen schriftlichen Kaufvertrag mit der zugesicherten Eingeschaft "unfallfrei" oder Zeugen (besser keine Familienmitglieder) die bezeugen können, dass der Verkäufer die Eigenschaft "unfallfrei" zugesichert hat. Was die eigentlichen Schadenersatzansprüche angeht, ist das immer eine individuelle Sache, die eben nicht pauschal zu beantworten ist.