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Gast

Wenn eine Grundstück zum Spottpreis angeboten wurde, bei Interesse teuerer verkaufen?

Habe bei einem grossen Immobilienanbieter ein Grudstück zu einem Spottpreis entdeckt, als ich den Anbieter kontaktierte war es kein Spottpreis, sondern erheblich teuerer. Muss der Verkäufer, hier sogar einen Gemeinde, verkaufen? Ich habe deutlich meine Kaufabsicht zum aufgerufenen Preis dargelegt.
Frage Nummer 11199

Antworten (2)
Musca
Bei Privatanbietern habe ich das schon erlebt. Grundstücke oder Immobilien werden angeboten, dann steigt der Preis immer höher, das obere Limit wird damit ausgelotet("Marktforschung"). Ob eine Gemeinde derart perfide Geschäftspraktiken anwenden darf, weiß ich nicht. Da es sich aber um keine geringe Summe handeln dürfte, würde ich eine Anwaltsberatung in Anspruch nehmen
StechusKaktus
Der ausgeschriebene Preis ist nicht bindend sondern zunächst eine "invitatio ad offerendum". Es kann sich ja auch um einen Schreibfehler der Gemeinde handeln, auf den sie nicht festgenagelt werden kann. Denn ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich beide Parteien über den Preis einig sind.