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KöhlerKoh290

Wer trägt beim Grundstückskauf die Vermessungskosten? Wie kann man diese Kosten gering halten?

Frage Nummer 23454

Antworten (6)
Musca
Wer die Musik bestellt, zahlt. Sparen kann man da nichts, es gibt eine Gebührenordnung
Musca
Danke TkkG, jetzt hab ich wieder was dazugelernt
Ingenius
Normalerweise liegt die Grundstücksgröße beim Katasteramt vor. Daher müsste das Grundstück beim Kauf nicht neu vermessen werden. Sollten Gründe vorliegen, die das erfordern, hättest du das vielleicht in deine Frage mit einbauen können. Dann kommt es nämlich darauf an, wie die Juristen gerne zu sagen pflegen.
Ingenius
@ TKKG

Vermutlich reicht nicht. Der Fragesteller schrieb von Kauf, nichts vom Teilen. Wenn der Verkäufer sein Grundstück teilen will, ist es dessen Aufgabe, die Grundstücksgröße nachzuweisen. Das meinte ich ja mit „Es kommt darauf an.“
MissyLJ
Wenn Du ein Grundstück kaufst, wo das noch nicht erfolgt ist, musst Du in der Regel die Kosten für die Vermessung tragen. Schließlich muss das Land vermessen sein, damit es korrekt im Katasteramt registriert werden kann und dann auch der Grundbucheintrag hieb- und stichfest ist.
micle
Derjenige, der sich im Kaufvertrag dazu verpflichtet hat !