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Gast

Wer zahlt Vermessungskosten für Grundstück wenn Kauf nicht zustande komm?

Haben die Vermessungskosten als vermeintlicher Käufer bezahlt, aber der Verkäufer
möchte nachdem ihm vom Notar der Kaufvertragsentwurf zugesandt wurde, entgegen der Absprache einen höheren Preis verlangen.

Evtl findet der Kauf jetzt nicht mehr statt, falls keine Einigung erzielt wird.
Können wir die Vermessungskosten einfordern?
Frage Nummer 42420

Antworten (1)
Applet
Vermessungskosten zahlt normalerweise immer der Antragssteller bzw. mutmaßliche Käufer. Daran ändert auch das Zustandekommen oder Nichtzustandekommen eines Kaufvertrages nichts.