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sophia2007

WG Haus Kaution

WG- Haus mit 4 Bewohnern ,3 Mitbewohner haben ihre Kaution bezahlt ein Mitbewohner noch nicht... Wohnen etwas mehr als 1 Jahr dort..Kann der Vermieter uns kündigen? man muss dazu sagen wir haben einige Mängel.. Terrassen Türe hat ein Riss .Schimmel im Bad .. Einige Sachen wie Baby Bettchen ,,Billard Tisch diverse Kartons usw .stehen noch bei uns im Keller vom Vermieter ...kann man das als Grund sehen und die Kaution wird erst gezahlt wenn Mängel beseitigt wird vom Vermieter
Frage Nummer 91396

Antworten (3)
aralinski
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Meyerhuber
Schwachsinniger geht es kaum noch. Ich behaupte einfach mal, dass Euch KEIN Vermieter über ein Jahr in einem Haus wohnen lässt, ohne die volle Mietkaution zu haben, Mängel hin, Müll her. Ihr als Mieter habt einen nicht unwesentlichen Vertragsbestandteil nicht erfüllt, nämlich die Mietkaution hinterlegt. Waren die Mängel schon beim Einzug vorhanden, dann seid Ihr selbst Schuld dort einzuziehen, traten sie nach Eurem Einzug auf, seid Ihr sehr wahrscheinlich dafür verantwortlich. Wäre ich Euer Vermieter, wärt Ihr schon vor langer Zeit durch das internationale Umzugsunternehmen Moskau Inkasso ausgezogen worden.
Bester
Kommt endlich Euren Verpflichtungen nach, räumt Euren Müll weg. Was ein Jahr im Keller lagert, wird doch eh nicht gebraucht. Der Vermieter kann Eure Mängel mit der Kaution verrechnen, aber Ihr doch nicht.