['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Wie ist im Urlaubsgesetz geregelt, wie Urlaub bei Teilzeitkräften geregelt ist? Arbeite drei Tage. Welchen Anspruch hab ich da? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Jonathan Weiß

Wie ist im Urlaubsgesetz geregelt, wie Urlaub bei Teilzeitkräften geregelt ist? Arbeite drei Tage. Welchen Anspruch hab ich da?

Frage Nummer 40498

Antworten (4)
DekoRator2000
Dein Urlaubsanspruch ist immer im Verhältnis zu dem eines Angestellten in Vollbeschäftigung zu sehen. Das bedeutet: Wenn zum Beispiel ein Angestellter in Deiner Firma 5 Tage die Woche vollzeit arbeitet und dafür einen Anspruch auf 25 Urlaubstage hat, dann ist es bei Dir mit Deinen 3 Tagen der entsprechende Bruchteil, also 3 mal 25 (Urlaubstage) geteilt durch 5 (Arbeitstage Vollzeitstelle). Daraus ergibt sich für Dich Dein Urlaubsanspruch. In diesem Beispiel wäre es 15 Urlaubstage.
Pauli27
Man geht im Bundesurlaubsgesetz davon aus, dass eine Kraft 5 Tage in der Woche arbeitet. Dieser Wert (5 Tage) wird als 100 Prozent angesehen. Drei Tage wären danach rechnerisch 60 Prozent. Würde ein Vollzeitbeschäftigter (5 Tage-Woche) 30 Tage Urlaub bekommen, würde demjenigen, der 3 Tage in der Woche arbeitet, ein Urlaubsanspruch von 18 Tagen zustehen.
Cornelia Kuhn
Wenn eine Teilzeitkraft an genausovielen Tagen arbeitet, wie eine Vollzeitkraft, nur eben weniger Stunden pro Tag, so ist der Urlaubsanspruch genau der gleiche. Wenn man allerdings nur an bestimmten Tagen arbeitet, ist die Rechnung ein wenig komplizierter. Man geht grundsätzlich von einer 5 Tage Woche aus (5 Tage = 100 %). 3 Tage würden 60 % entsprechen. Je nachdem, wie die Urlaubsregelung ist, ob Mindesturlaub oder freiwillig höherer Anspruch, wird von dieser Tageanzahl 60 % für denjenigen angerechnet, der 3 Tage in der Woche arbeitet.