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Gast

Wie lange ist die Kündigungsfrist für gewerbliche Räume bei plötzlichem Tod des Mieters

Frage Nummer 49806

Antworten (1)
franzgregor
Die Kündigungsfrist ist immer im Mietvertag festgelegt. Es gibt da keine Sonderrechte bei Tod oder Pleite. Vertrag ist Vertrag. Die Erben des Verstorbenen kommen für die Kosten auf, sie können jedoch das Erbe beim Notar ausschlagen, dann zahlen sie nichts, erben aber auch nichts. Dann bleibt der Vermieter allein auf seinen Kosten sitzen und muss evtl. die Räumung der Räume auf Kosten der Erbmasse beim Notar (falls vorhanden) veranlassen. Ansonsten bleibt er auf den Kosten (Mietausfall, Räumung und Renovierung usw.) sitzen.