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Walbrecht

Wie lange ist Mietverzug juristisch legitim und tolerierbar, bevor die Räumungsklage ins Haus flattert?

Frage Nummer 29343

Antworten (4)
bh_roth
Vielleicht noch ein Wort zur Räumungsklage: Trotz vorliegender Räumungsklage kann es bis zu einem Jahr dauern, bis du den Mieter los bist. In dieser Zeit, davon kannst du ausgehen, leidet deine Wohnung, weil der Frust und der Ärger, den du deinem Mieter (völlig berechtigt) verursachst, regelmäßig an dem bewohnten Objekt abreagiert werden. Geld von dem Mieter zu bekommen, kannst du in der Regel vergessen, und die Mietsicherheit reicht schnell nicht dafür, die Schäden zu reparieren. Was bleibt unter dem Strich? Eine demolierte Wohnung und 1 Jahr Mietausfall. Dadurch ist schon oft der Vermieter selbst in finanzielle Schwierigkeiten gekommen, weil die Mieteinnahme zur Deckung der eigenen Verpflichtungen gebraucht wird. Also daher mein Tipp: Räumungsklage ist das letzte Mittel.
(Leider alles aus eigener schmerzlicher Erfahrung)
SchmitzyJo
Im Allgemeinen heißt es drei Monate, aber mit Anzahlungen und Teil beträgen kann man eine solche Klage noch länger hinauszögern. Wenn der Mieter es geschickt anstellt, kann er ewig in Verzug bleiben, es muss nur regelmäßig etwas gezahlt werden, damit nie drei Monate ohne Zahlung vergehen.
Sarah Stone 1977
wenn du mit mehr als zwei monatsmieten in verzug bist, kann dein vermieter dich aus der wohnung klagen. auch wenn sich deine mietschulden auf zwei monatsmieten summiert haben (weil du z. b. nicht die ganze miete gezahlt hast), ist er dazu berechtigt. also vorsicht!!!
SirGreg34
Unsere Mietnomadin hat jetzt 18 Monate mietfrei in unserer Wohnung gewohnt, bis die Räumungsklage sie erreichte und wirksam wurde. Die Gesetze in Deutschland sind eindeutig pro Mieter ausgerichtet. Man hat keine Handhabe und darf nicht eingreifen, selbst wenn die eigene Existenz davon abhängt - unglaublich!