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Wie sind die Rechte und Pflichten von Mietern bezüglich der Balkonnutzung geregelt? Was ist mit Grillen?

Frage Nummer 21430

Antworten (10)
doofmann
Hier findest Du alles was Du wissen musst.
Gast
wenn sich deine nachbarn durch qualm oder deine nacktheit belästigt fühlen, mußt du es unterlassen. ansonsten gilt 2x pro woche grillen als angemessen. nur so als richtwert. und zigaretten rauchen darfst du dort unbegrenzt.
schreipunk
Grillen sind erlaubt.
Jitzi
BGB und Hausordnung sind die wichtigsten Informationsquellen, dann, wie gesagt, auch Google mit aktuellen Rechtssprechungen.

Rede auch mit Nachbarn, dann können viele Probleme gar nicht erst nicht entstehen
Maikhomas
Bei der Nutzung des Balkons gilt der privatrechtliche Immissionsschutz (§ 906 BGB). Das Teppichklopfen, Ausschütteln von Decken, Blumengießen und alle Arten von Geräusche sind zu unterlassen, wenn hierdurch durch Rauch, Staub, Geruch oder Lärm der Wohnbereich eines anderen Mieters wesentlich (!) beeinträchtigt wird. Von den Nachbarn kann also auch Toleranz verlangt werden.
Harald Brandt
Meines Wissens ist das Grillen auf Balkonen von Mehrfamilienhäusern gesetzlich nicht generell verboten. Allerdings kann in Hausordnungen individuell das Grillen auf den Balkonen untersagt werden. In solchen Fällen hat der Mieter unweigerlich die Hausordnung zu befolgen.
Volkner
Prinzipiell darf ein Mieter auf dem Balkon grillen. Aber wie es immer mit Belästigungen so ist, wie zum Beispiel auch bei lauter Musik, darf er damit keine anderen Mieter belästigen. Möglicherweise ist aber auch in der Hausordnung geregelt, dass niemand auf dem Balkon grillen darf. Dann hat natürlich dieses Papier Vorrang.
Maria1000
Das wird von Bundesland zu Bundesland und auch von Stadtviertel zu Stadtviertel sehr unterschiedlich gehndhabt vor Gerichten. Sprich, in einer Asselgegend darfst Du eher oft grillen und damit die Nachbarn belästigen (soweit ich weiss, darf man mit rechtlich Elektrogrill EHER als mit Holzkphle!) als wie in einer vornehmen Wohngegend mit entsprechend hohen Mieten, wo man dafür auch eher dann vom Nachbarn ungestört sein will.
(Fortsetzung)
Maria1000
(Fortsetzung)

Man sollte sich unabhängig von der Rechtssprechung eh überlegen, ob man wirklich DAUERHAFTEN Hass und Zoff und entsprechendes Hin und Her mit der Nachbarschaft haben will, nur um zu grillen! Mit anderen Worten, ob es das WERT IST. Falls noch kein Zoff, würd ich einfach mal fragen, ob s stört und wie oft man dürfte und welche Zeiten am wenigsten störend dafür wären....Wenns Nachbarn generell stört (nicht jeder mag Handtücher die nach Qualm riechen! Der Rauch/Geruch bleibt ewig in Nachbarwohnungen hängen!), sollte mans bleiben lassen wenn einem der Seelenfrieden zu Hause und eine friedliche Wohnumgebung wichtig ist...Denn Nachbarschaftsstreits aus solchen Anläss en können extrem ausarten udn einem das Leben massiv VERSA*EN. Will man sowas? Nur wegen paarmal Grillen?
Maria1000
Fast vergessen: Es kann ein GENERELLES Grillverbot in einer Eigentumswohnanlage und auch von der Hausverwaltung ausgepsorhcne werden - hierzu bitte in den Mietvertrag gucken! Wenn da was drinsteht, GILT dies auch! Umgekert gilt aber nicht, wenn NICHTS dazu drin steht, dass man dann grillen dürfte ...die meisten Kommunen/Richter haben "Mindestabstände" des Grills zur Nachbarwohnung festgelegt. Wenn der nicht einhaltbar ist, kein Grillen!