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Gast

Wie wird Nebengewerbe auf ALG 1 angerechnet

Hallo, ich habe eine Frage zum ALG 1 plus Nebengewerbe. Wenn man ALG 1 bekommt darf man ja 165€ dazu verdienen. Wie wird ein Nebengewerbe angerechnet, welches sehr schwankend ist. Beispiel: man hat einen Onlineshop der z.B. in einem
Monat 5000€ einbringt im nächsten 500€ und im übernächsten 12000€ (Brutto) 1. davon muss man ja einen Haufen Steuern abgeben 2. Ist es sehr unregelmäßig. Wie wird das auf das ALG 1 angerechnet. (Die 15 Stunden Arbeitszeit pro werden unterschritten) ALG 1 Beträgt z.B. 2000€

Werden die Umsatzeinnahmen auf den jeweiligen Monat angerechnet oder insgesamt auf das Jahr verteilt? Heisst -> werden z.B. Monat Juli 12000€ Umsatz Brutto in Netto umgerechnet und dann 2000€ + Freibetrag 165€ -> 2165€ auf die kommenden Monate ALG 1 bis zur Nettoberechnung von 12000€ angerechnet oder werden die Juli Monatseinnahmen auch nur für den Monat Juli angerechnet? Also bleiben die Einnahmen Juli im
Juli, August im August oder werden die Einnahmen Monatsübergreifend auf das ALG 1 angerechnet?
Frage Nummer 3000293385

Antworten (12)
Vandit
Diese Einnahmen wrden sicher gezwölftelt und somit besteht kein Bedarf mehr an staatlicher Unterstützung.
Wer solche Einkünfte erzielt, ist nicht arbeitslos im Sinne der Gesetze und braucht kein Geld des Steuerzahlers, so dass ALG1 hoffentlich wegfällt.
ingSND
Wenn sich die Regeln nicht kräftig geändert haben, dann wird monatsweise verrechnet. Ein großer Aufwand, aber such is life. Pass auf, dass Dein Anspruch in einem Monat nicht mal zufällig komplett erlischt. Wenn das passiert, musst Du für den Folgemonat erneut einen Antrag stellen.
Sprich mit Deinem Berater, beantrage mit jeder Abrechnung, die Du einschickst, vorsorglich das Wiederaufleben der Zahlungen für den Fall eines vorübergehenden Anspruchsverlustes.
Stollenhutze
Natürlich wird die Agentur auch prüfen, ob Du mit diesen "Neben"-Einnahmen überhaupt noch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Wenn nicht, dann erübrigt sich jede Berechnung und der Anspruch sinkt auf 0.
ingSND
@Stollenhutze: die Prüfung hatte er bereits bei der Frage auf dem Schirm und sie für sich positiv beantwortet. Die Selbsteinschätzung kann manchmal trügerisch sein (bei meiner Gattin hat das Arbeitsamt damals mal die Fahrtzeiten zu dem Nebenjob der Arbeitszeit zugerechnet und hat eine Woche gefunden, wo das in der Summe über der zulässigen Zeit lag - in dieser Woche bestand kein Anspruch und er lebt erst wieder mit einem Neuantrag auf - und der Bescheid erging zwei Monate später. Aus der Erfahrung heraus mein obiger Ratschlag, bei jeder Nebeneinkünfte Rechnung vorsorglich einen formlosen Fortführungsantrag zu stellen). Aber zumindest hat er es auf dem Schirm)
Vandit
Nicht zu vergessen, dass man sich evtl. selbst krankenversichern muss.
ingSND
Wir haben doch gerade festgestellt, dass er die zeitliche Grenze nicht überschreitet, also was soll das jetzt noch mit der KV?
Im Übrigen ist ALG1 kein Almosen, das entfallen kann, wenn man es nicht mehr zum Überleben braucht und schon gar nicht kommt es aus Steuermitteln.
Es ist eine Versicherungsleistung und an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen geknüpft. Sie wird aus Versicherungsbeiträgen bezahlt, zu denen man vorher in nennenswerter Höhe Beiträge beigesteuert haben muss.
Vandit
Dann frag doch mal Deine "Gattin", wie es mit der KV ist, wenn man kein ALG1 bekommt.
ingSND
Du hast echt ein Problem mit "Wenn - Dann" Konstrukten.
WENN Fragesteller das Zeitlimit überschreitet, DANN verliert er den Anspruch auf ALG in dieser Woche. Ja, DANN verliert er auch die KV in dieser Zeit und muss sich freiwillig selbst versichern (was übrigens problemlos geht).
Wir hatten aber schon festgestellt, dass er diese Grenze bewusst NICHT überschreitet. Deine Aussage ist zwar inhaltlich richtig, aber mangels Vorliegen der Voraussetzung irrelevant.
Vandit
Bewundernswert, wie "wir" immer rumeiern, um "uns" rauszureden.
Skorti
Ing hat nicht rumgeeiert, sondern seine Aussagen erneut zusammengefasst und deine "Einwendung" bei Seite gefegt.
Der einzige, der eiert bist du.
Wenn Ing zu "Wir" statt "Ich" greift, liegt es wohl daran, dass er "uns" anderen unterstellt, wir hätten die Frage gelesen und ebenso wie er verstanden, was der Satz "Wie wird das auf das ALG 1 angerechnet. (Die 15 Stunden Arbeitszeit pro werden unterschritten) " bedeutet.
Vandit
Niedlich, Pöbel-Rayer mal wieder als Schoßhündchen unterwegs.
Skorti
Ich hoffe, du meinst nicht mich. Ich nutze seit 17 Jahren diesen Nick und habe noch nie einen anderen verwendet.