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Lisa Graf

WO bekomme ich kostenlose Rechtshilfe und -beratung ??

Ich habe gerade dicke Probleme mit meinem Vermieter und brauche umbedingt juristische Beratung. Hab aber keinen Cent dafür. Beratung gibts doch sicher auch irgendwo kostenlos oder??
Frage Nummer 4547

Antworten (40)
wurzelkitt
Wenns was taugen soll: nirgends,
Mike_Macke
Zwar hat Wurzelkitt recht, aber viel Erfahrung haben Mietervereine (Beitritt kostet nicht die Welt); und da Du Internetanschluss hast, hilft Dir vielleicht auch Google und Co ein bisschen weiter. Zumindest kannst Du Deine Fragen klarer fassen, wenn Du Dich vorher informierst.
wurzelkitt
Mietervereine sind aber nicht kostenlos. Und bei den meisten muss man erstmal eine Weile Mitglied sein. Die wollen nämlich auch nicht, dass jemand nur kommt, wenn er Probleme und danach gleich wieder kündigt.
derfinch
Was für qualifizierte Antworten hier doch gegeben werden... Wenn du kein oder nur ein geringes Einkommen hast, kannst du bei deinem örtlichen Amtsgericht einen sog. Rechtsberatungsschein bekommen. Damit kannst du dann zu praktisch zu jedem Anwalt gehen und wirst professionell beraten (der Anwalt KANN 10 Euro zusätzlich erheben; sein Ermessen). Das ist die beste Lösung. Ansonsten bieten auch Anwaltsvereine eine Art "Beratungsstunde" für Menschen mit geringen Einkommen. Wenn du Student bist gibt es je nach Universität Rechtsberatung (kostenlos) vom AStA, bei Sozialangelegenheiten von Organisationen wie der Caritas und bei unserem Mieterbund kostet Hilfe eine freiwillige Spende von 10 Euro. Kommt also auf das Rechtsgebiet an, aber Beratungshilfe gibt es an vielen Stellen.
Irmgard Busch
Du kannst bei dem hiesigen Amtsgericht deiner Stadt einen antrag auf Rechtsbeihilfe beantragen. Aber so viel ich weiß, ist das auch von deinem Einkommen abhängig. Wenn du also viel verdienst, mußt du selbst zahlen. Ich glaube das richtet sich in erster Linie an alleinerziehnde Mütter, die Probleme mit dem Unterhalt haben
mejuTTa
Also eigentlich gibt es juristische Beratung nicht einfach kostenlos. Außer du hast einen guten Bekannten, der dir helfen kann. Soweit ich weiß, gibt es aber die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Dafür musst Du das entsprechende Formular ausfüllen und einreichen. Deine individuelle Einkommesgrenze für den Schein wird berechnet.
Minerva2901
Sie können sich an einen Anwalt wenden, nachdem Sie zuvor bei Ihrem zuständigen Amtsgericht Beratungskostenhilfe beantragt haben. Nach deren Bewilligung erhalten Sie kostenlose Rechtsberatung durch jeden Rechtsanwalt.
mangmj1962
ich habe mal ne frage ich haben von ein ich habe ca 7 euro bei ein rezept offen gehabt und war aber befreit sie schickte mit 2 mal ein brief und ich hatte dan auch angerufen und auch danach den befreiungschein hin geschickt aber ca 1 monat habe ich von ein rechtanwalt eine rechnung von über 100 euro bekommen dan habe ich den rechanwalt angegrufen was das soll und in gesagt das mein frau das sie befreid ist dan schickt ich auch in die befreiungschein und bekamm dan wieder ein rechnung von ca 91 euro darauf rufte ich den wieder an und er sagt ich mus sein rechung zahlen aber ich finde der hat die rechtung vierl zu hoch berechne darun habe ich ein frage ob das gerecht ist weg ca 7 euro forderung so viel zu bezahelen
die firma habt ja von der krankenkasse das beld bekommenund ich sitz hier auf einer rechnung von ca 91 euro
bitte um hilfe
mein frau ist entmundig und ich bin der vormund
grüsse von josef mang
sousou
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich hoffe, meine E-Mail findet Sie in bester Gesundheit.

Ich benötige dringend einen Rat in Mietangelegenheiten. Ich habe am 01.09.2022 einen Mietvertrag unterschrieben (es ist mein erster Mietvertrag in Deutschland) :

§ Mietzeit : Das Mietverhältnis beginnt am : 01.09.2022, dieser läuft mindestens ein Jahr und verlängert sich dann automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht fristgerecht gekündigt wird.

Am 05.01.2022 erhielt ich meine Bestätigung, dass ich während der Probezeit einen Arbeitsvertrag abgeschlossen habe. Also schickte ich am 19. Januar 2022 per WhatsApp eine Kündigung an meinen Vermieter (ich war neu in Deutschland und wusste nicht, dass ich eine schriftliche Kündigung per Post schicken musste). Er rief mich an und sagte, dass ich mich erst nach einem Jahr erkundigen dürfe. Ich habe eine Anzeige Suche Nachmieter geschaltet und etwa 27 Personen haben einen Termin zur Besichtigung dieser Wohnung vereinbart und Interesse daran bekundet, diese Wohnung zu mieten. Aber leider akzeptiert mein Vermieter sie nicht. Am 14. Februar 2023 erhielt ich einen neuen Arbeitsvertrag in einem anderen Bundesland und musste sofort umziehen. Ich setzte mich mit meinem Vermieter in Verbindung. Ich habe Ihm die Miete für Februar und März überwiesen. Ich habe Ihm die Wohnungsschlüssel am 13.02.2023 übergeben und habe keinen möglichen Zugang mehr zu seiner Wohnung. Er hat den guten Zustand Ihrer Wohnung überprüft und mir ein Übergabeprotokoll erstellt und unterschrieben. Im Moment baut meine Vermieter eine neue Küche ein, und renoviert seine Wohnung.

Meine Frage :

- Ich habe Angst, dass er meinen Mietvertrag automatisch verlängert. Ich habe keine offizielle Bestätigung meiner Kündigung erhalten, Was kann ich tun?

- Habe ich Recht, dass mein Vermieter mir die Kaution zurückzahlen wird (ich habe ihn telefonisch darum gebeten, aber er akzeptiert es nicht und sagt mir, dass mein Vertrag noch läuft und nicht beendet ist).

- Vielen Dank auf Ihr Verständnis

Mit besten Grüßen
- Name : Dr. Saida

- Telefonnummer : +491636984897
Sonsi
Bin Rentnerin und wohne in einer kleinen Wohnung. Habe festgestellt, dass in der Küche der Wasserlauf nicht sehr stark ist und deshalb meine Vermieter kontaktiert. Der schickte mir den Installateur. der Installateur stellte aber fest, daß der Wasserlauf für einen Heißwasserbereiter richtig eingestellt wäre, sonst bekäme ich nicht genug heißes Wasser. Darauf hat mich der Vermieter aber nicht aufmerksam gemacht, das wusste ich nicht. Jetzt soll ich die Rechnung selbst bezahlen. Ist das zulässig?
ingSND
In den meisten Mietverträgen steht mittlerweile drin, dass Kleinreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag und bis zu einem bestimmten Jahreshöchstbetrag vom Mieter zu tragen ist. Dann wäre das völlig normal, dass Du selbst zahlst.
Das hat nix damit zu tun, dass der Installateur umsonst gekommen wäre ( ist er ja auch nicht, nur vergeblich....)
rayer
Klares Nein. Als Erstes zahlt mal der Auftraggeber, in dem Fall der Vermieter. Es ist auch nicht Sache des Mieters zu wissen, ob der Durchlauf begrenzt ist, aus welchem Grund auch immer.
ingSND
Ein "klares Nein" ist falsch. Es ist eine Frage des Mietvertrages. Gibt es eine gültige Kleinreparaturklausel, dann zahlt der Mieter.
Ob das der Fall ist, geht aus der Frage nicht hervor.
rayer
Klares Nein. Es liegt kein Defekt und damit auch keine Reparatur vor. Wenn die Mietsache (Warmwasserbereiter) im Durchlauf begrenzt wurde, liegt es allein am Vermieter, das zu wissen und falls die Menge unzureichend ist, diese zu erhöhen. Punkt.
rayer
Mieter muss zahlen: Um welche Kleinreparaturen geht es?
Hier gilt der Grundsatz, dass der Mieter nur Reparaturen für Teile übernehmen muss, die seinem direkten und häufigen Zugriff unterliegen und die sich deshalb leicht abnutzen. Denn nur dann kann er durch einen sorgsamen Umgang dazu beitragen, Verschleiß zu vermeiden und Schäden vorzubeugen.
Laut Mieterbund gehören zu diesen Teilen insbesondere Installationsgegenstände für Elektrizität, Gas und Wasser, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowie Verschlusseinrichtungen von Fensterläden. Typische Beispiele sind die Griffe von Wasserhähnen, Steckdosen, Lichtschalter und Türklinken. Nicht zuständig sind die Mieter aber beispielsweise für in der Wand liegende Leitungen.
(Auszug)
Ich hoffe, wir sind uns da einig, dass die Wasserleitung und deren Durchfluss nicht abgenutzt werden. Hier in diesem Fall sogar bewusst durch den Vermieter verringert.
Vandit
Ob ein Wasserdruck (das ist sicher mit Wasserlauf gemeint. Oder?) zu gering ist, kann man ohne große technische Hilfsmittel leicht selbst feststellen.

Vielleicht ist auch einfach der falsche Heißwasserbereiter eingebaut, weshalb der Wasserdruck verringert werden musste.

Das sind Dinge, die ein Vermieter eigentlich wissen sollte. Da er den Handwerker beauftragt hat, würde ich in dem Fall nicht von einer Zahlungspflicht des Mieters ausgehen. Hier handelt es sich um eine Überprüfung und nicht um eine Kleinreparatur.
rayer
Zur Kleinreparaturklausel gibt es noch ein paar Sätze zu sagen. Diese Klauseln unterliegen einem sehr eng gefassten Rahmen. Laut Mieterbund sind durch eine falsche Formulierung über 80% hinfällig, es genügt alleine eine falsche Angabe, um die ganze Klausel zu kippen.
Mag sein Du bist unter die Vermieter gegangen, der Wunsch und die Realität klaffen weit auseinander.
ingSND
Dunning-Kruger at its best.
Wenn wirklich 80% aller Kleinreparaturklauseln ungültig sind, dann gibt es 20% GÜLTIGE. Der Nachteil bei solch absoluten Aussagen ist: ein einziger reicht, um ein "klares Nein" zu widerlegen.
Einen schönen Sonntag ( und gib Dir ein bisschen Mühe, ich erwarte mindestens drei Postings mit ausführlichen Beschreibungen meiner Unkenntnis).
rayer
Nö, die habe ich ja schon geliefert. Irgendwann kommt man nicht weiter und muss die Sache auf sich beruhen lassen.
Es gibt genug bauernschlaue Vermieter, die glauben, zum monatlichen Mietzins lassen sich die Kleinreparaturen bis zum jährlichen Höchstbetrag in die Nebenkosten reinwurschteln. Nee, ist nicht so, Du musst ganz genau begründen um welche Reparaturen es sich handelt. Das ist keine Pauschale, um die Verdienstspanne zu optimieren.
Vandit
"ich erwarte mindestens drei Postings mit ausführlichen Beschreibungen meiner Unkenntnis. "
Das schaffst Du doch auch allein.
ingSND
@vandit: zu Kompetenz gehört in meinen Augen die Fähigkeit, die eigenen Grenzen zu kennen.
Vor vier oder fünf Jahren hatten meine Schwiegereltern einen grundsätzlich ähnlichen Fall. Sie sind zum Rechtsanwalt gegangen, der hat sich ihren Mietvertrag angesehen und von einer Klage abgeraten. Daher weiß ich nicht, ob es in diesem Fall hier "rechtens" ist oder nicht und habe auf den Vertrag verwiesen.
Nun mag man völlig zu Recht einwenden, was sei schon die Meinung eines Profis gegen Rayers Kompetenz in allen Fragen des Lebens. Aber wenn Jura so einfach wäre, dann bräuchte man keine Gerichte.
rayer
Du bist und bleibst ein Rechthaberhansel. Vertrag hin oder her, eine Wasserleitung ist üblicherweise in der Wand und somit in keinem Fall, auch nicht in dem Deiner Schwiegereltern, zu einer Kleinreparatur zu rechnen.

Übrigens, der Bruder eines Freundes, dessen Schwester ihre Cousine hat den gleichen Fall vor Gericht gewonnen. Wenn Du verstehst, was ich damit sagen möchte,
rayer
Und um die Argumentation "grundsätzlich ähnlicher Fall" gleich in die Tonne zu treten, hier ist der erhebliche Unterschied.
Der Vermieter hat den Installateur beauftragt, somit ist auch der Vermieter Rechnungsempfänger. Wenn jemand einen Anwalt braucht und klagen möchte, ist es auch wieder der Vermieter, zumindest wenn der Mieter seine Rechnung zahlen soll.
Skorti
Ohne zu Wissen, wie es in diesem Fall rechtlich aussieht, will ich zu einem Punkt mal meine Meinung äußern.
Zwar ist die Wasserleitung in der Wand, aber das Reduzierstück (auch als Reduziermuffe bezeichnet) und der Durchlauferhitzer nicht.
ingSND
Da waren sie, die drei Postings, wie erwartet 😉😉👍
Vandit
Wer seine eigene Ansicht versucht durchzudrücken, indem er einen Andersdenkenden herabwürdigt, ist entweder kein oder ein sehr schlechter Jurist.
Vandit
Wer seine eigene Ansicht versucht durchzudrücken, indem er einen Andersdenkenden herabwürdigt, ist entweder kein oder ein sehr schlechter Jurist.
rayer
@Vandit
Das kannst Du getrost vergessen. Die vorgefasste Meinung ist wie meist. Dr. jur. ing hat entschieden, es handelt sich um eine Kleinreparatur, die vertraglich dem Mieter belastet werden kann.
Das überhaupt keine Reparatur durchgeführt wurde und es die Entscheidung des Vermieters war, den Durchfluss am Warmwasserbereiter zu begrenzen, zählt dann nicht mehr.
Argumente, dass die Art der Kleinreparaturen (hier überhaupt nicht gegeben) und die Höhe der maximalen Verrechnung im Vertrag klar benannt werden müssen, zählen vor dem ingschen Bundesgericht nicht mehr. Der Mieter ist in Höhe der Pauschale zu beteiligen, unabhängig davon, dass es nicht zulässig ist, eine pauschale Beteiligung an Reparaturen vertraglich festzulegen. Zumindest im endgültigen und absoluten Richterspruch unseres Dr. jur. ing. hat die Dame die Kosten des Installateurs zu tragen.
Dass der nur die bauliche Besonderheit eines durch den Vermieter herbeigeführten Umstands herausgefunden hat, ohne eine wie auch immer geartete Reparatur, Verbesserung oder Wartung, ist im Horizont eines ing unumstößlicher Zahlungsgrund.
Vandit
Die Frage ist doch, warum der Vermieter nicht einen Hausmeister/Gebäudedienst mit der Inaugenscheinnahme beauftragt hat. Falls möglich, hätte er sich den gemeldeten Mangel auch selbst anschauen müssen. Nein, das hat er versäumt und gleich einen Handwerker beauftragt, sich das Problem der Mieterin anzusehen. Seit wann fällt so eine Inaugenscheinnahme (auch durch den Handwerker) unter die Kleinreparatur-Klausel? Versäumnisse des Vermieters sind nicht vom Mieter zu bezahlen.
ingSND
Ich habe nichts dergleichen gesagt!
Ich habe gesagt, es KÖNNE sein, dass sie zahlen muss, es KÖNNE aber auch nicht sein. ICH könnte das mit den vorliegenden Informationen nicht beantworten.
Und ich bin der festen Überzeugung, dass es auch niemand anderes kann. Alleine der Umstand, dass hier zwei Leute sehr unterschiedliche Erfahrungen gemacht haben, zeigt, dass es auf den Einzelfall ankommt.
Vandit
Du hast das Thema als Einziger in eine falsche Richtung lenken wollen, nämlich Richtung Kleinreparatur. Ich sehe hier keinerlei Ansatz, der eine Berechnung nach der Kleinreparatur-Klausel rechtfertigen kann.
Da nützt auch Deine Rechtfertigung, Du hättest ja nur von "könne" geschrieben, nichts.
Skorti
@Vandit, wie kommst du darauf, dass es einen Hausmeister/Gebäudedienst gibt? So etwas gibt es meist nur in größeren Wohnanlagen. Es kann sich aber auch um eine Mieteinheit in einem 3-Familienhaus handeln. Vielleicht war es für den Vermieter eben nicht möglich sich den Schaden selbst anzusehen. (Der Vermieter meines Nachbarn wohnt zum Beispiel in München, ca. 700 Km entfernt.
Ob eine Inaugenscheinnahme wie eine Kleinreparatur zu werten ist, weiß ich nicht, aber wenn, dann wahrscheinlich schon immer.
Am Ende kommt es wohl drauf an, ob man unbedingt eine gerichtliche Klärung suchen will oder nicht.
Skorti
Abgesehen davon dass sich überhaupt nur 3 Leute zur Sachfrage gemeldet haben und somit "als einziger" immerhin 33% ausmacht, erhöhe ich die Zahl mal auf 50%.
Ich könnte nicht mit absoluter Sicherheit sagen, dass es sich nicht um eine Kleinreparatur handelt.
Ich kenne der Mietvertrag nicht und könnte nicht sagen, ob dieser eine gültige Klausel für Kleinreparaturen beinhaltet.

Übernimmt hier eine auch eine Haftung, wenn die liebe Sonsi, sich auf die absoluten Aussagen verlässt und ohne fachliche Rechtsberatung die Zahlung verweigert und dann auf der Straße sitzt?
Vandit
Wegen einer gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Mieter und Vermieter sitzt ganz sicher niemand auf der Straße.
ingSND
Vermieter von heute sind zunehmend nicht mehr die unbeholfenen älteren Damen, die ihre drei Mietwohnungen von ihrem verstorbenen Mann geerbt haben, der sich ja immer um alles gekümmert hat. Und das Urteil des BGH zu Kleinreparaturen ist auch schon ein paar Tage her, selbst der eine oder andere Kleinvermieter hat sich darauf eingestellt. Und die Großen? Geh doch einfach davon aus, dass Verträge z.B. der Vonovia aus den letzten zehn Jahren absolut wasserdichte Kleinreparaturklauseln haben (wenn die nicht noch viel perfidere Lösungen über die Nebenkostenabrechnung realisieren).
Und nein, wegen einer nicht bezahlten Handwerkerrechnung fliegt man nicht aus der Wohnung. Aber es KANN deutlich teurer werden, wenn man sich ohne Prüfung auf das "Nein" verlässt, das hier absolut und nicht verhandelbar von rayer gegeben wurde. Er hat nicht mal die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass der Vermieter weiß, was er tut.
Und was das "Niedermachen" betrifft - ich kenne doch meinen rayer, wenn man ihm klar widerspricht, bleibt es nicht bei einem abschätzigen Kommentar. Ich fand es lustig, dass meine Einschätzung gepasst hat - wenn das schon "niedermachen" ist, dann wird es hier aber eng mit den Kommentaren.
Sandra Käfer
Wie kann ich kündigen trotz drei jährigem Mietvertrag? Da ich nach Italien auswandere .
Vandit
@Sandra Käfer, WIE? Indem Du ein Kündigungsschreiben aufsetzt und zum Ende der Laufzeit des Vertrages kündigst.
Verträge werden zur Rechtssicherheit abgeschlossen. Damit nicht einer plötzlich sagt, ach ich will auswandern, April, April. Den Vertrag will ich nicht mehr.
rayer
Ich empfehle ja vor dem Blubbern erst mal ein paar Infos einzuholen. Es gibt zu viele Ausnahmen. Grundsätzlich geht es natürlich nicht, aber es bleibt fraglich, ob der Vertrag überhaupt rechtskonform aufgesetzt wurde.
Auswandern ist zum Beispiel ein triftiger Grund und wird meist positiv vor den Gerichten entschieden.
Erster Ansprechpartner wäre der Vermieter, eventuell ist der ja einverstanden.
Zweiter Ansprechpartner, wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, wäre dann die Verbraucherzentrale, um einen Blick auf den Vertrag zu werfen. Findet die einen Grund, dass der Vertrag nicht hält, auf diesen Grund hin kündigen mit 3-monatiger Frist.
Dritter Ansprechpartner, ein Anwalt für Mietrecht, oft sind die Verträge lückenhaft und können angegangen werden.
Vandit
"Auswandern ist zum Beispiel ein triftiger Grund und wird meist positiv vor den Gerichten entschieden."
🤣🤣
Das mag für das TKG gelten, aber ganz sicher nicht bei lt. BGB abgeschlossenen Verträgen. Da sind dem Sonderkündigungsrecht sehr enge Grenzen gesetzt. Auswandern gehört definitiv nicht als Grund dazu, da es im einseitigen Interesse des Mieters liegt.
rayer
Jaja. Blubber weiter.
Du kannst nicht jemandem die Lebensgrundlage entziehen, wenn er ins Ausland wechselt.