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Gast

Wohneigentumverwaltung: Verwalter stellt Hausmeister im Namen der Eigentümer ein..

Unser Verwalter hat eine Mitbewohnerin als Hausmeister eingestellt, jedoch ist offiziell für uns Eigentümer IHR Mann der Hausmeister dieser Wohnanlage.
1. Ist das nicht Schwarzarbeit?
2. Wie sieht es aus wenn dem Mann etwas passiert?
3. Können wir unter diesen Aspekten den Verwalter ohne auf Neuwahlen zu warten abwählen? Wenn ja mit wieviel Stimmen? Wie geht das von statten?
Frage Nummer 3000004462

Antworten (4)
status-quo-fan
Ein Blick in den mit dem Wohnungsverwalter geschlossenen Vertrag hilft da weiter!

Dort steht, was der Verwalter darf und was dem Beschluss der WE-Versammlung vorbehalten ist.

Auch ein Blick ins wohnungseigentums-Gesetz ist hilfreich!
Clemens Barono
mini und midi-Jobs sind nicht deligierbar. Die Vertragspartnerin muß ihre Aufgaben / Leistungen selbsgt erbringen. Das zuständiger Finanzamt benachrichtigen. Gegen den Hausverwalter eine Unterlasungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Den Grund benennen und auch beantragen, dass er die Kosten des Verfahren tragen muß. Das müßte erfolgreich sein. Anschließend aufgrund dieser rechtserheblichen Tatsache ihn auffodern von seinem Vertrag als Hausverwalter auszusteigen. Folge: Neuwahlen. Dazu mehrere neue und willige und seriöse Verwalter suchen und bei der EigentümerInnenversammlung vorstellen !
Skorti
Vor wie vielen Zeugen hat der Verwalter denn gesagt, dass der Ehemann nur offiziell der Hausmeister ist, während die Frau den Job wirklich macht? Oder gibt es einen Brief, mit dem diese Aussage bewiesen werden kann? Ansonsten ist die Grundbehauptung schon schwer beweisbar.
Darum:

1. Ohne Beweis liegt keine Schwarzarbeit vor, da der Mann ja den Vertrag hat, die Arbeit (mit Unterstützung der Frau) macht, bezahlt wird und hoffentlich auch Steuern zahlt.

2. Wenn dem Mann was passiert, ist es kein Problem, der hat die Arbeit ja offiziell. Was ist, wenn der Frau etwas passiert, da wären größere Schwierigkeiten zu erwarten.

3. Ohne Wahl könnt ihr den Verwalter gar nicht loswerden. Die Frage ist, wie viele Stimmen braucht ihr um eine Sondersitzung der Eigentümer einzuberufen. Es müssen mehr als 25% der Eigentümer sein, die den Verwalter dazu auffordern können eine Sonderversammlung mit dem Tagesordnungspunkt seiner Abwahl einzuberufen.
Der Termin dieser Versammlung muss eine gewisse Zeit vorher angekündigt werden, damit alle anderen Eigentümer teilnehmen können oder ihr Stimmrecht an eine andere Person übertragen können.
Da stellt sich die Frage, ob man nicht bis zur nächsten normalen Eigentümerversammlung warten muss.

Ob der beschriebene Vorfall ausreicht, den Vertrag mit dem Verwalter vorab zu kündigen, oder ob dann Strafzahlungen erfolgen werden, das sollte ein Rechtsanwalt beurteilen.
neufmaisons
Nimm den Verwaltervertrag und geh damit zum Anwalt. Das Rumgefrage in Foren bringt keine belastbaren Informationen, zumindest wird es nicht reichen, um dem Verwalter ans Bein pinkeln zu kömmem, denn ganz danach sieht die Frage mal aus. Bevor man jemand wegen Schwarzarbeit denunziert, sollte man sich schon seeeeeehr sicher sein.