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Gast

Zeitraum für befristete Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund

Ich habe vom 21.06.10 bis 31.08.11 einen befristeten Arbeitsvertrag ohne sachlichen Grund . Vorm 31.08.11 habe ich eine Verlängerung bis zum 20.06.12 bekommen und dann vor dem 20.06.2012 eine weitere Verlängerung bis zum 20.06.13 Der Betriebsrat hat jedes Mal zugestimmt. War das überhaupt rechtens wie lange darf das noch weiter gehen?

Frage Nummer 68225

Antworten (2)
hphersel
guck mal hier...
TschiTschi
Dann kannst Du für den 21.6. schon 'mal ALG beantragen.
Wobei Du vermutlich eine Sperrzeit von einer Woche erhalten wirst, das Du Dich mindestens 3 Monate im Vorhinein arbeitssuchend melden musst (--> hier)