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StechusKaktus

Zum Cum/Ex Skandal: Steuerzahler um 55 Mrd. Euro betrogen?

Wir erinnern uns: Bereits Ende der 90er Jahre kamen clevere Finanzjongleure auf die Idee, die Gemeinschaft der Steuerzahler auszuplündern, indem nicht gezahlte Kapitalertragsteuern zurückgefordert wurden. Währenddessen schlossen Schwimmbäder und verfielen Schulen aus Geldmangel.
Ich möchte dies zum Anlass nehmen, auf das grossartige Urteil des BFH zu erinnern, das diesen jahrelangen Betrug erst möglich gemacht hat:

"Ausgangspunkt war dabei ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urt. v. 15.12.1999, Az. I R 29/97). Darin bejahte der BFH den Übergang des wirtschaftlichen Eigentums an Aktien auf den Erwerber schon mit dem Vertragsschluss; die Belieferung der Aktie sei nicht erforderlich. Der Erwerber, der wirtschaftlich Berechtigte, war also zur Geltendmachung von Kapitalertragsteuer berechtigt, obwohl die Aktie am Dividendenstichtag noch nicht in sein Depot eingeliefert worden war."

Ein dreifaches Hoch auf unsere gesetzestreuen Richter, die ihren Ermessensspielraum einmal mehr volksnah umgesetzt haben. Sie leben hoch hoch hoch!

Bereits im Jahr 2017 wurde dann der Irrsinn von unseren Volksvertretern der Betrug gestoppt ...

Profiteure waren damals Superreiche, die damit ihre Verachtung für die Steuerzahler ausdrückten: Maschmeyer, Erwin Müller (von Müller Drogerie, bei der ich seitdem nicht mehr einkaufe)

HIlfreich bei der Aufklärung war Gerhard Schick von den Grünen. Das musste mal gesagt werden.
Frage Nummer 3000107430

Antworten (13)
RobFreeman
Dem ist nichts mehr hinzuzufügen..
StechusKaktus
Einen Moment noch. Ich warte noch auf Skorti, Elfigy und Ing793, die sich gleich mit Zähnen und Klauen für die Rechtsstaatlichkeit der Cum-Ex-Geschäfte einsetzen werden und die Richter preisen werden, die dieses wunderbare Urteil gefällt haben.
Skorti
Da wartest du vergebens.
Den Richtern ist zwar meiner Meinung nach nichts vorzuwerfen, sie müssen nach geltendem Recht urteilen.

Einen Ermessungsspielraum haben sie zwar beim Strafmaß oder bei nicht klar formulierten Aussagen, aber nicht bei der Feststellung der Fakten.
Die Lücke in den Gesetzen wurde dann ja geschlossen.

Für "Superreiche", die sich mit Tricks an Steuergeldern bereichern, werde ich mich sicher nicht engagieren.

Den wirtschaftliche Übergang des Eigentums mit dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gibt es sicher auch in anderen Bereichen, warum also nicht hier?
Wobei mir nur auffällt, wann wurden Aktien denn noch "beliefert"? Die wurden doch auch in den )0ern doch nur bei Kauf von einem Depot in ein anderes gebucht.
StechusKaktus
@ing793: Die Meinung, dass ich mit den Profiteuren sympathisiere, dürftest du exclusiv haben. Interessant, wie du dir alles zurechtbiegst, um deine Vorurteile bestätigt zu wissen.

Den Beratern der Profiteure hat der BFH mit seinem Urteil ein scharfes Schwert in die Hand gegeben. So scharf, dass sich sogar Landesbanken an dem Betrugsmodell beteiligt haben. Oder auch von Steuergeld gerettete Banken. Und alle Beteiligten hielten das Urteil wie ein Monstranz vor sich.
elfigy
Die Richter konnten nicht anders.
Die Schuld haben die Politiker, die sich jahrelang Zeit damit ließen, diese Gesetzeslücke zu schliessen, obwohl sie ihnen bekannt war.
Lempel
Die Schuld haben nicht die Politiker, sondern die Menschen, die diese Politiker gewählt haben, um sie zu vertreten.
Dorfdepp
Lempel, irgendwie hast du das mit der repräsentativen Demokratie noch nicht richtig verstanden. Die Menschen wählen keine Politiker (außer den Direktkandidaten in ihren Wahlkreisen, aber das ist lokal eng begrenzt), sondern Parteien. Die Parteien bestimmen, welche Politiker sie aufstellen. Diese vertreten dann die Wähler oder eben auch nicht. Darauf haben die Wähler nur einen sehr geringen bis gar keinen Einfluss.

Die einzige Schuld, die die Menschen somit haben, ist die Tatsache, dass sie überhaupt wählen gegangen sind.

P.S.: Weitere beliebte saudumme Allgemeinplätze sind:

- Wir haben die Politiker, die wir verdienen.
- Wenn du etwas ändern willst, tritt in eine Partei ein.
- Wenn du eine andere Politik willst, gründe eine Partei

Es gibt bestimmt noch mehr.
StechusKaktus
http://www.faz.net/aktuell/finanzen/cum-ex-geschaefte-der-groesste-steuerbluff-aller-zeiten-14281836.html

In diesem Link wird gut erklärt wie es funktioniert hat.

Und ja, es gibt eine Paragraphen in der Abgabenordnung, mit dem die Richter das Modell hätten rechtleicht kippen können. Den Paragraph 42 der Abgabenordnung. Darin heisst es:"

Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt."

Warum dieser Paragraph so selten Anwendung findet werde ich nie begreifen.
Ein befreundeder Steuerspezialist hat mir dazu erklärt, dass die Betrüger sich gerne an den Haaren herbeigezogene Gründe einfallen lassen, welchen sonstigen Zweck die Modelle angeblich haben sollen.
Die Richter können dann entscheiden, für wie überzeugend sie diese Gründe halten.
Am Ende ist es eben immer Ermessensspielraum. Und diese Richter haben einen riesen Bockmist gebaut.
Lempel
Dorfdepp,
[Zitat]: »Die einzige Schuld, die die Menschen somit haben, ist die Tatsache, dass sie überhaupt wählen gegangen sind.«

Manchmal mag ich deine Argumentation. Respekt.
DerDoofe
StechusKaktus, wenn du schon aus einer Norm zitiert, dann doch bitte seriös. Es reicht nicht, auf einen Paragraphen hinzuweisen. Die Quelle muss präzise bezeichnet sein. In deinem Fall: § 42 AO Abs, 2 Satz 1. Rechtskundige schließen daraus, dass es einen Abs. 1 gibt, und Abs. 2 noch mindestens einen weiteren Satz enthält. Ist das Korinthenkackerei? Hier der vollständige Text § 42 AO:

(1) Durch Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des Rechts kann das Steuergesetz nicht umgangen werden. Ist der Tatbestand einer Regelung in einem Einzelsteuergesetz erfüllt, die der Verhinderung von Steuerumgehungen dient, so bestimmen sich die Rechtsfolgen nach jener Vorschrift. Anderenfalls entsteht der Steueranspruch beim Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne des Absatzes 2 so, wie er bei einer den wirtschaftlichen Vorgängen angemessenen rechtlichen Gestaltung entsteht.
(2) Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen oder einem Dritten im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Dies gilt nicht, wenn der Steuerpflichtige für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachweist, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind.

Das deutsche Steuerrecht umfasst mehr als 70.000 Paragrafen. (Alle anderen Staaten der Erde bringen es zusammen auf weniger als die Hälfte.) Es gibt weltweit keinen Menschen, der sich im deutschen Steuernormenrecht auskennt. Allein die schwachsinnige Anzahl der Paragrafen fordert zum Missbrauch heraus. Für Globalplayer gilt Deutschland als Steuerparadies.

Wer jetzt nur den ersten und den letzten Satz des Paragraphen liest, hat den Sinn des deutschen Steuerrechts erkannt.

Ein Wort zu deiner Richterschelte: Hast du die Prozessakte gelesen? Und wenn ja, hast du auch verstanden, was du gelesen hast ?
StechusKaktus
@DerDoofe:
Ich bin mir nicht sicher was du uns sagen willst. Es scheint mir aber wieder auf dein Gottvertrauen in unsere Richter zu sein, das ich nicht teile.

Ich formuliere anders:
Es gibt im Deutschen Steuerrecht den 42AO, der immer dann gezogene Steuervorteile aberkennen kann, wenn diese auf eine Konstruktion zurückzuführen sind, die allein wegen dieser steuerlichen Effekte durchgeführt wurde.
Und ich bin mir sicher, dass schlaue Anwälte sich "wichtige wirtschaftliche Gründe" haben einfallen lassen, weswegen man Aktien am Dividendentag mit milliardenschweren Beträgen hin- und herverkauft.

Diese Gründe muss ein Richter aber den Tätern nicht abnehmen.

Dieses Modell, wie oben im Link beschrieben, ist eindeutig eine missbräuchliche steuerliche Gestaltung, die nur die Steuervermeidung zum Ziel hatte. Und damit wären die steuerlichen Vorteile abzuerkennen gewesen.

Wenn du anderer Auffassung bist, dann, nenn doch bitte Gründe, welche wirtschaftliche Motivation (ausser Steuervermeidung) hinter dem Modell stecken könnte.
Lempel
Huch, ing793,
wenn man eine Rechtslücke ausnutzt, ist man kriminell?

Dient das Studium der Jurisprudenz nicht dazu, die Gesetze zu lernen und deren Lücken?

Ich finde, wenn jemand eine Lücke findet und sie nutzt, ist er schlau.
Du magst ja um einen Zaun herum rennen, oder dir beim Hinüberklettern am Stacheldraht die Eier hängen bleiben, und ich finde eine Lücke und pfeife ein fröhliches Lied.