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Gast

Zwei leute haben Mietvertrag unterschrieben.Eine zieht aus,hinterlest schulden und schaden.Mus der gebliebene in Wohnung da für bezhalen?

Mann hat eine Wohnung genomen.Aless in dem Wohnung kaput gemacht und Miete nicht bezhalt.Hat aber mit erlaubnis von Vermieter noch eine person in der Wohnung genommen und ohne sich Abzumelden verschwunden.Jetzt der geblibene wird von Vermieter Abgemahnt und aufgefordert die schulden und schaden zu beseitigen.Der verschwundene ist aber immer noch im Wohnung Angemeldet.Hat der Vermieter das Recht den gebliebenen Mieter die schaden und schulden in Rechnung stellen?
Frage Nummer 3000088636

Antworten (6)
wokk
Hast Du den Mietvertrag unterschrieben?
Ansonsten scheint es wohl darum zu gehen, den Letzten festzuhalten, wenn alle Anderen aus der Kneipe weggerannt sind und nur noch Du da bist. Dann will der Wirt das Geld von Dir haben!
MarianoSchmands
Haften kann nur der, der den Vertrag unterschrieben hat.
DerDoofe
Und wieder grüßt der Legastheniker.
Tjorven
Der der den Vertrag unterschrieben hat muss für die Schäden aufkommen.
Thoms
Wenn beide im Mietvertrag stehen, haften auch beide für die volle Höhe von Mietschulden.
Thoms
Wenn beide den Mietvertrag unterschrieben haben, haften auch beide für die volle Höhe von Mietschulden.