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Gast

Arbeitsrecht

Hallo Ich hab heute kurz Besuch von polizei bekommen in meine lokal in Stadtmitte und haben mir gefragt wegen gewerber und Alkohol Erlaubnis und hab ich beide gegeben aber was für mich so komische war die haben mir gesagt ich Muß die preis von wasser runder machen ob hab ich auf meine Getränke karte 3 verschiedene preis von wasser große flasche mittlere und kleine aber die mittlere flasche kostet 4 Euro mit 0.5 L Bio wasser . Meine Frage darf über haupt polizei von mir verlangen so was ? Und ist des Finanzamt oder Lebensmittel behörde job oder die polizei auch
Frage Nummer 3000101341

Antworten (2)
Cheru
Das hat aber nichts mit Arbeitsrecht zu tun.

Und was soll denn Bio-Wasser sein? 2H+1O+1Bio?
Kein Wunder, dass die Polizei kommt, wenn Du so einen Blödsinn anbietest...
Cheru
Ah! "Preis...runter machen".

Ing hat zu Recht auf §6 Gaststättengesetz verwiesen:
Ist der Ausschank alkoholischer Getränke gestattet, so sind auf Verlangen auch alkoholfreie Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle zu verabreichen.
Davon ist mindestens ein alkoholfreies Getränk nicht teurer zu verabreichen als das billigste alkoholische Getränk.
Der Preisvergleich erfolgt hierbei auch auf der Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter der betreffenden Getränke.