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Gast

Beim Kauf als unfallfrei geworben

Hallo zusammen,

Ich würde gerne wissen wie ihr meine Situation betrachtet.

Vor acht Monaten habe ich ein Auto gekauft. Privat. Es wurde angeboten als unfallfrei, so wie es auch im Kaufvertrag steht. Nach der ersten längeren Fährt (ca. ab 30km) wurde das Auto zu heiß. Ich machte mir nicht allzu viele Sorgen, weil dies ja vorkommen kann. Nachdem es öfters passiert ist, wurden Thermostat und Ausgleichsbehälter erneuert. Doch das änderte nichts. Nach dem Besuch beim Fachhändler wurde der Thermoschalter gewechselt. Drei Tage war es besser. Doch dann wieder das selbe Problem. Wieder fuhr ich zum Fachhändler. Der fragte mich dann überraschend ob ich wissen würde, dass das Auto viele Ersatzteile im vorderen Kühlkreislauf hatte, auf Grund eines Unfalls.

Nun die Frage was kann bzw. sollte ich tun? Kann ich rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen? Wenn ja was würde das bringen?
Langsam möchte ich Klarheit und Ruhe um mein Auto.

Ich wäre euch sehr dankbar wenn ich Hilfe von euch bekommen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Frage Nummer 3000004942

Antworten (7)
bh_roth
Wenn das Auto als zugesicherte Eigenschaft als unfallfrei verkauft wurde, und sich jetzt herausstellt, dass es einen größeren Frontschaden hatte, dann kannst du das Fahrzeug an den alten Besitzer zurückgeben. Und das würde ich auch so machen. Aber erfahrungsgemäß geht das nicht ohne rechtlichen Beistand ab. Also geh damit zum Rechtsanwalt.
status-quo-fan
Und für den geldwerten Vorteil der Nutzung über 8 Monate würde ich die in dieser Zeit gemachten Reparaturaufwendungen gegenrechnen!
w.b.
Wenn der Unfallschaden, sofern es denn einer war, dem Vorbesitzer bekannt war, besteht Anspruch auf Rückabwicklung. Viele Ersatzteile im Kühlkreislauf sind ja nicht zwingend ein Hinweis auf einen Unfallschaden. Da müsste dann schon auch was an der Karosserie zu sehen sein. Wie alt ist der Wagen denn? Sind Öffnungsspuren an den Verschraubungen für die Kotflügel, der Motorhaube und der Vorderwand zu sehen?
Croc
Es war einmal eine Jungfrau.
Sie hat den Prinzen (der kein Prinz war) geheiratet. Danach war sie keine Jungfrau mehr.
8 Monate später ging sie hin zum Juristen und sagte »Ich will mein Hymen ungebrochen«.
Der kicherte ... hihihi ... nicht einmal und sagte »Mein Freund repariert Ochsenwagen, der wird dir helfen«.
Und wenn sie nicht gestorben sind ...

Nichtskönner
Ich würde zuerst klären, wieviele Vorbesitzer das Fahrzeug hatte. Wenn es nur der Verkäufer war, müsste der im Zeitpunkt des Verkaufs auch Kenntnis von einem Unfall gehabt haben.
Bei mehreren Vorbesitzern könnte es etwas schwieriger werden.
Ob das Fahrzeug ein Unfall hatte - da würde ich zur DEKRA Fahren und das überprüfen lassen (wurde ja bereits erwähnt).

Juristisch gesehen, kannst du bei einem verschwiegenden Unfallschaden vom Kaufvertrag zurück treten. Allerdings müsste eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden (wurde bereits erwähnt). Hierfür könnte dir ein (überteuerter) Anwalt oder eventuell auch schon die Verbraucherzentrale helfen.

So es denn einen Unfall gab, der Verkäufer dies wusste und verschwiegen hatte...da könnte man noch über eine (Straf-)Anzeige wegen Betrug nachdenken
Coboldt
@Nichtskönner:

Nomen est omen? WEGEN erzwingt den Genitiv, daher muss es "wegen Betrugs" heißen (für einfach strukturierte auch "Betruges").
micle
Um deine Fragen der Reihe nach zu beantworten.
Ich betrachte deine Situation so, daß du vor einem durchaus lösbaren Problem stehst.
Du kannst rechtlich gegen den Verkäufer vorgehen, das kannst du mit oder ohne Anwalt tun.
Was das in deiner Situation bringen soll, muß du sebst entscheiden, du kannst versuchen den Anspruch durchzusetzen, daß der Käufer den Wagen zurücknehmen muß oder nachträglich einen niedigeren Kaufpreis zu erstreiten.