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Deho

Beschwerde gegen eine Amtsentscheidung

Mein Grundstück endet unten an einer Stichstraße, am Wendeplatz steht meine Garage. Kürzlich wurde diese Straße erneuert, jetzt ist sie als Spielstraße ausgewiesen worden, obwohl dort kein einziges Kind lebt, und spielende Rentner wurden meines Wissens dort auch noch nicht gesichtet.

Ich habe dem zuständigen Tiefbauamt geschrieben und als Antwort erhalten, dass man sich mit mehreren Ämtern zusammengesetzt habe und „die Obrigkeit“ somit diese Entscheidung über die Köpfe der Betroffenen hinweg getroffen habe. Kreisstadt in Hessen, über 50000 Einwohner.

Da weiter nichts mehr gekommen ist, erwäge ich, gegen diese Art von Behördenwillkür vorzugehen. Dienstaufsichtsbeschwerde, Kommunalaufsicht, das passt alles irgendwie nicht, es liegt ja keine Verfehlung vor. Den Rechtsweg möchte ich nicht sofort in Anspruch nehmen. Weiß jemand Rat?
Frage Nummer 3000282988

Antworten (16)
PezzeyRaus
Werf dein Auto auf den Müll und lege dir ein Dreirad oder einen Tretroller zu. Ansonsten sehe ich nicht, wo dein Problem liegt.
May.B
Da ich mit einem ähnlichen Problem kämpfe, darf ich dir sagen, es bleibt nur der Rechtsweg und Gerichtsentscheid. Die Behörde ist leider berechtigt, auch unsinnige Verkehrsbeschilderungen einfach anzuordnen.
Hefe
Spielstraße bedeutet, dass Du nicht mit großer Geschwindigkeit sie befahren darf. Du wirst sowieso langsam in die Garage fahren. Also ändert sich für Dich nichts.
Hefe
Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:[1]

Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
Fahrzeuge müssen innerhalb gekennzeichneter Flächen geparkt werden. Ausgenommen ist davon das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
Der Fußverkehr darf die ganze Straßenbreite benutzen. Spielende Kinder sind überall erlaubt.

Vielleicht sind einige Anwohner/innen zu schnell in die Straße gefahren und haben abrupt gebremst?
Deho
In dieser verkehrsberuhigten Spielstraße darf man nur Schrittgeschwindigkeit, also max. 5 km/h fahren. Irgendwie komme ich mir veralbert vor, 300 m im Kriechgang fahren zu müssen, obwohl dort so gut wie niemand geht oder spielt. Und früher haben da noch Kinder gespielt, aber das war nie ein Problem.

Dazu kommt noch, dass die früher einfach geteerte Straße jetzt aufwendig gepflastert wurde, mit einer mittigen Regenrinne. Da würde ich kein Kind mit dem Bobby-Car oder einem Dreirad fahren lassen, die Sturzgefahr wäre zu groß. Das Projekt ist einfach unsinnig, aber die Behörde stellt sich stur.
May.B
Wenn die Umlage der Baukosten kommt, wird die Freude noch größer.
Deho
@ B.Kloppt
Danke, ich werde das an das Tiefbauamt weiterleiten, das diesen Begriff immer noch verwendet.
dschinn
Sorry Deho, ich raffe es noch nicht...
Was ist denn nun so negativ an der Geschichte?
Ist das nicht eher eine Aufwertung?

Und ist doch wurscht, wenn da nun theoretisch die halslosen Ungeheuer spielen dürfen?
Oder stören dich die Jören so generell?
ingSND
Es stört ihn, dass er nicht mehr mit 50 da durch rauschen kann - 300m Schritt sind in der Tat recht nervig.
ingSND
wobei nichts so heiß gegessen wird, wie es gekocht wurde. Am Ende des Tages passt man ein bisschen auf und kullert da mit 20 durch. Das ist ein Komfortgewinn hinsichtlich Lärm und latenter Gefahr für die ganze Straße, außer natürlich unten am Wendehammer...
Deho
@ dschinn
Mich stört, dass man mit max. 5 kh/h dort langzuckeln muss, obwohl dort niemand spielt. Und was eine Spielstaße ist, habe ich mal in Dortmund erfahren. Ich wusste das mit der Schrittgeschwindigkeit noch nicht und bin zwischen 10 und 20 km/h gefahren. Da kam mir eine Polizeistreife entgegen, hielt die rote Kelle raus und belehrte mich, dass ich zu schnell gefahren sei. Danach war ich um 20 € ärmer. :-( Das stört mich.
PezzeyRaus
5 km/h ist für eine verkehrsberuhigte Zone deutlich zu schnell!
Skorti
Das wird dir in der Stichstraße mit 300 Meter Länge eher nicht passieren. Jeder fremde Wagen der da steht, wird sicher auffallen und dann fährt man halt richtig langsam.
dschinn
Na ja, bei 300 Meter kann ja nicht viel passieren...
Will sagen, da kennt man jeden Nachbar und jedes Auto und ein fremder Wagen (Blitzer) oder ein uniformierter Ordnungsdienstler ist so auffällig wie ein Leuchtturm im Dunkeln, oder?
Du kennst doch da jedes Gesicht?

Da kannste die nächsten 20 Jahre mit 25 km/h rumdüsen und niemand wirds bemängeln.
PezzeyRaus
Raserei wird in naher Zukunft von Drohnen detektiert und eine künstliche Intelligenz entzieht mit sofortiger Wirkung drahtlos die Fahrerlaubnis!
netter_fahrer
Selbst amtliche Stellen werfen Spielstraße und verkehrsberuhigt gerne mal in einen Topf, wohl weil das umgangssprachlich auch so ist und der Begriff Spielstraße in der ges. StVO nicht auftaucht, wohl aber in den VwV dazu. 1992 wurde die Möglichkeit der echten Spielstraße samt eigener Beschilderung geschaffen, im Unterschied zur "einfach" gesperrten, aber immer noch mit einer Fahrbahn versehenen Straße, um Fußgängern und Kindern die alleinige Nutzung des gesamten Raumes zu ermöglichen.
VB-Zonen wurden in unserem Ortskern eingeführt, um den Durchgangsverkehr raus auf die Umgehungsstraße zu lenken. Funktioniert mittlerweile gut, die 1,5 km nimmt man in Kauf, zumal innerorts auch mal geblitzt wird. Da sich nicht mal die Gerichte einig sind, welches Tempo denn nun "Schritt" ist - mal 7, mal 10, mal "deutlich unter 20" im Urteil - fragte ich nach: Bei uns wird ab 12 km/h geblitzt. Fünfe muss nicht, frag doch mal bei euch nach was denn gilt wenn's mal blitzen sollte.