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Harald Brandt

Darf mein Arbeitgeber einfach so meinen bereits bewilligten Urlaub verbieten? Wie kann ich mich dagegen wehren?

Frage Nummer 51416

Antworten (4)
loyal
In aller Einfachheit. Ja, kann er, wenn es dringende betriebliche Gründe dafür gibt. Allerdings muss er dir auch Kosten ersetzen, z.B. Flugtickets, Hotels Inkls. Stornogebühren.
Olüger_tü3
Ohne weiteres darf der Arbeitgeber den bereits bewilligten Urlaub nicht streichen!
Er darf es wenn "Gefahr in Verzug" ist oder eine nicht vorherbare dringende auftragslage entsteht,oder wenn viele Kollegen im Krankenstand sind.
Es muss sich um zwingende Stituationen handeln.
Dann muss er auch alle anfallenden Kosten begleichen zum Bspl. Eine Reisebuchung,oder eine Umbuchung das ist alles mit Kosten verbunden.
Alex Art
Ja, Der Arbeitgeber darf bei ganz akuten Personalmangel den bereits bewilligten Urlaub rückgängig machen.
Allerding muss Er dann die Kosten für einen eventuell gebuchten Urlaub übernehmen.
Ebenso muss er auch zu einem Späteren Zeitpunkt für Urlaubsausgleich sorgen.
Auch muss der Arbeitnehmer seinen Urlaub so nehmen können wie er es möchte,vorgeschriebenen Urlaub ist nicht rechtens.
Es sei denn es handelt sich um einen Betriebsurlaub.
Moschuma
Einfach so darf kein bereits bewilligter Urlaub verboten werden. Es muß in jedem Fall die Gefahr bestehen, das der betriebliche Ablauf durch Krankheit gefährdet ist, dann darf der Urlaub widerrufen werden. Wenn man in der Gewerkschaft organisiert ist kann man sich dort Hilfe suchen, sonst geht das nur über einen Anwalt, der sich auf Arbeitsrecht spezialisiert hat.