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Gast

Erbe meiner Nichte

Mein Haus möchte ich meine Nichte Vererben, habe 2 Schwestern bin geschieden keine Kinder.bekommen Sie einen Pflichtteil.
Frage Nummer 3000096434

Antworten (6)
Skorti
Gut dass man für Einträge ins Grundbuch einen Notar braucht.
Bei deiner Schreibe könnte das Grundbuchamt nicht erkennen was gemeint ist.

Um die letzte Frage zu beantworten:
Nein, ich bekomme kein Pflichtteil von deinem Erbe.
Warum auch, wir sind ja nicht verwandt.
elfigy
Geschwister haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil
.Sie können der Nichte unbesorgt das Haus vererben.
neilo
Bedenke aber, dass die Nichte nur einen Freibetrag von 20.000 € hat. Den Rest muss sie dann versteuern. Ich meine, dass sind zur Zeit 30%.
Josephine
du könntest dir eine vorzeitige schenkung überlegen, dann kann auf jeden fall wegen den steuern gespart werden
Skorti
Sinnlos.
Bei Schenkungen und Erbe gelten für die Verwandten dieselben Freibeträge. Hinzu kommt, dass wenn man das Erbe auf Erbe und Schenkung aufteilt, die Schenkung anhängig vom zeitlichen Abstand zum Erbfall auf das Erbe angerechnet wird.
Wenn das Haus komplett verschenkt wird, muss die Nichte, wenn im Grundbuch kein kostenloses Wohnrecht eingetragen wird, Miete kassieren und versteuern.
Steht so ein Passus im Grundbuch gibt es Probleme beim Eintritt eines Pflegefalles mit Unterbringung in einem Heim. Das Haus kann kaum verkauft werden, da niemand ein Haus kauft, in dem jemand anders kostenloses Wohnrecht hat.

Man kann an dem Haus selber nichts mehr richtig machen lassen, ohne die Zustimmung des neuen Eigentümers etc.
elfigy
Ein Haus, oder Teile eines Hauses zu Lebzeiten zu verschenken - sofern man selbst darin wohnt - ist riskant.
Oft weckt das Objekt Begehrlichkeiten beim Beschenkten und er möchte es schnell zu Geld machen.
Es gab schon haarsträubende Fälle, in denen Kinder die Eltern rausekelten. Da half auch kein Wohnrecht. Dieses ist beziffert und kann bei einem Verkauf abgerechnet werden. Sogar in einem Fall, in dem ein Leibgeding eingetragen war, wurde die Mutter solange drangsaliert, bis sie in ein Alterheim zog. Die Tochter wurde dann von einem Gericht verpflichtet, den Wert des Leibgedinges zu den Kosten des Altenheimes zu bezahlen.
Wie auch immer die finanziellen Folgen sind, die Familie ist zerrüttet, die alten Leute sind voll Bitterkeit.
Auf der anderen Seite kann man durch rechtzeitiges Verschenken (10 Jahresfrist) vermeiden, dass das Haus im Falle der Pflegebedürftigkeit verkauft und verwertet werden muss.
Man kann sich auch im Erbfall gegen eine zu hohe Festlegung des Verkehrswertes durch das Finanzamt wehren.
Es kann sich auch lohnen, das Haus vor dem Erfall rechtzeitig mit einer den Erbwert mindernden Hypothek zu belasten. Es gibt viele Möglichkeiten, man sollte alle sorgfältig prüfen. Da lohnt sich eine fachkundige Beratung. Einmal gemachte Fehler lassen sich schwer rückgängig machen.
Andererseits, was spricht dagegen, dass die Nichte die Erbschaftssteuer bezahlt? Für weniger Anstrengung kann man ein Haus kaum bekommen.