Erben Geschwister, wenn der Bruder einen Monat vor seinem Tod geheiratet hat?
Antworten (4)
Erben der zweiten Ordnung (z.B. Geschwister) sind raus, wenn es Erben der ersten Ordnung (z.B. Ehefrau) gibt.
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ingSND und B.Kloppt irren. Das Erbrecht von Ehegatten ist in § 1931 BGB beschrieben. Danach sind die Geschwister sehr wohl in der gesetzlichen Erbfolge zu berücksichtigen. Liegt ein Testament vor, können die Geschwister ganz aus der Erbfolge ausgeschlossen werden, da für sie keine Pflichtteile vorgesehehn sind.
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Nicht ganz - Ehefrau 75%, die Eltern je 12,5%.
Sind die Eltern bereits verstorben, geht das an die Geschwister.
Hintergrund: bei Erben erster Ordnung (Nachkommen) erbt die Ehefrau ein Viertel vorab plus ein Viertel Versorgungsausgleich.
Bei Erben zweiter Ordnung erbt sie die Hälfte plus ein Viertel.
Da war ich wohl zu schnell bei der Zuordnung der Gattin zur ersten Ordnung- aber genau dafür ist das hier ja vorgesehen, dass der eine des anderen Unzulänglichkeiten ausgleicht.
Sind die Eltern bereits verstorben, geht das an die Geschwister.
Hintergrund: bei Erben erster Ordnung (Nachkommen) erbt die Ehefrau ein Viertel vorab plus ein Viertel Versorgungsausgleich.
Bei Erben zweiter Ordnung erbt sie die Hälfte plus ein Viertel.
Da war ich wohl zu schnell bei der Zuordnung der Gattin zur ersten Ordnung- aber genau dafür ist das hier ja vorgesehen, dass der eine des anderen Unzulänglichkeiten ausgleicht.
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