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Gast

Erbschaft während der Ehe

Ich bin verheiratet und meine Frau will sich scheiden lassen. Vor einem Jahr hat sie geerbt. Habe ich Anspruch auf einen Teil vom Erbe. Meine Frau wurde alleine als Erbe genannt.
Frage Nummer 3000151573

Antworten (5)
mantrid
Nur wenn für die Ehe Gütergemeinschaft vereinbart wurde. Beim gesetzlichen Ehestand fallen Erbschaften nicht unter den Zugewinn.
ingSND
Bei einer Scheidung behält jeder das, was er alleine mitgebracht hat, für sich, und zwar auf dem Stand zu dem Zeitpunkt, wo es zugeflossen ist.
Hätte Deine Frau vor zehn Jahren ein Haus im Wert von 100.000 € geerbt, dann wäre es jetzt z.B 180.000 € wert. Der Zugewinn von 80.000 wäre dann während Eurer Ehe erfolgt. In dem Fall hättest Du bei einer Scheidung Anspruch auf 40.000€, der Rest bliebe bei Deiner Frau.
Da das aber nur ein (für die Preise auch noch schlechtes) Jahr war, gehst Du hier wohl leer aus.
Vandit
Nein, als Ehepartner hast Du niemals Anspruch auf ein Erbe des anderen.
Vandit
Ein Erbe gehört bei einer Scheidung nicht zum Zugewinn.
Gefunden:
Ein Erbe zählt nicht als Zugewinn eines Partners. Stattdessen werden Erbe und Schenkungen dem sogenannten privilegierten Anfangsvermögen der jeweiligen Partners zugerechnet. Dieser Begriff bezeichnet jene Vermögenszuwächse, an welchen der andere Ehepartner durch die Hochzeit nicht beteiligt werden soll. All jene Werte, die in die Kategorien des privilegierten Anfangsvermögens fallen, werden bei dem Zugewinnausgleich nicht berücksichtigt. Dies gilt also sowohl für Schenkungen als auch für Erbschaften.
rayer
Die Antwort von ing genau lesen, dann verstehen und eventuell danach zu Wort melden. Im Zweifel hilft auch eine Scheidung, um Klarheit zu schaffen.
Selbst wenn du das Haus 30 Jahre vor der Ehe besessen hast, wird bei einer Scheidung der Wertzuwachs ab Heirat als Zugewinn berechnet.
Das gilt auch bei einer Erbschaft. Wertzuwächse, egal welcher Art von Vermögen, zählen als Zugewinn in der Ehe.
Im vorliegenden Fall (1 Jahr) ist es aber eher unerheblich, wenn nicht größere Renovierungen, Umbauten oder sonst irgendwie gemeinsames Vermögen in die Hütte investiert wurden.