gesetzliche Regelung - Löschung Wohnrecht
Ich kann die Ratenzahlung für das Darlehen nicht einstellen, ohne meine Bonität für die Umschuldung zu gefährden. Gibt es eine rechtliche Grundlage für die Löschung seines Wohnrechts, welches er als Sicherheit für das Darlehen erhalten hat.
Antworten (1)
Ein Wohnrecht ist ein im Grundbuch eingetragenes Recht und kann auch gegen den Willen des Begünstigten ausbezahlt werden. Es hat einen Geldwert. Einfach so, ohne diesen zu erstatten, kann niemand gezwungen werden, das Wohnrecht aufzugeben. Das ist erst einmal so für sich Fakt.
Wenn ihr Mann das Wohnrecht quasi als Pfand für seine Haftung für das Hausdarlehen erhalten hat, dann müsste das vertraglich ausdrücklich festgelegt worden sein, damit er das Wohnrecht aufgeben muss, wenn er aus der Haftung entlassen wird. Andersrum: Wenn sie über genügend Bonität verfügen, das Darlehen alleine bedienen zu können und Alleineigentümer sind, MUSS die Bank den Expartner aus der Haftung entlassen. Aber das hat ohne vertragliche Regelung dann nichts mit dem Wohnrecht zu tun. Was lernen wir daraus? Verträge und Regelungen immer klar und unmißverständlich abfassen !!
Wenn ihr Mann das Wohnrecht quasi als Pfand für seine Haftung für das Hausdarlehen erhalten hat, dann müsste das vertraglich ausdrücklich festgelegt worden sein, damit er das Wohnrecht aufgeben muss, wenn er aus der Haftung entlassen wird. Andersrum: Wenn sie über genügend Bonität verfügen, das Darlehen alleine bedienen zu können und Alleineigentümer sind, MUSS die Bank den Expartner aus der Haftung entlassen. Aber das hat ohne vertragliche Regelung dann nichts mit dem Wohnrecht zu tun. Was lernen wir daraus? Verträge und Regelungen immer klar und unmißverständlich abfassen !!
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