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Gast

Hausverbot will mein Eigentum zurück

Ich habe mein auto an meine Schwester verliehen der kaufvertag sowie Rechnungen laufen auf meinen nahmen nun ist der fall sie will mir mein auto nicht mehr zurück geben und hat mir jetzt hausverbot gegeben,

Kann ich trotzdem mein auto holen da es ja mein Eigentum ist oder muss ich erst eine unzerschlagungsanzeige machen
Frage Nummer 3000288110

Antworten (6)
Vandit
Hausverbot ist Hausverbot. Wende Dich an die Polizei und erstatte Anzeige wegen Unterschlagung. Ich hoffe, Du hast einen Halternachweis, denn nur ein Kaufvertrag wird als Eigentumsnachweis nicht ausreichen.
ingSND
1. Frage: wer hat den Brief? Wenn Du ihn nicht hast, würde ich die Finger von dem Auto lassen.
2. Frage: gibt es irgendeine beweisbare Vereinbarung mit Deiner Schwester,die ihr das Recht einräumt, zeitweise mit dem Auto zu fahren? Wenn ja, würde ich auch die Finger vom Auto lassen. Und "ja" wäre für mich schon der Beweis des ersten Anscheins, indem Deine Schwester schon eine Weile mit dem Auto fährt.
Ich empfehle schriftlich per Einschreiben mit Fristsetzung die Herausgabe Deines Eigentums (Fahrzeug und alle zugehörigen Schlüssel) einzufordern und bei Nichterfüllung Anzeige zu erstatten. Sollen Polizei oder Gerichtsvollzieher das machen, erspart Dir unangenehme Konsequenzen.

Es sei denn natürlich,jemand aus dieser Runde bringt überzeugende Argumente dafür, dass nichts passieren kann, wenn man einfach mit dem Zweitschlüssel einsteigt und wegfährt. Ich würde es nicht tun.
netter_fahrer
Ein paar Korrekturen: Der Kaufvertrag IST der Eigentumsnachweis, der "Brief" nicht. Der bescheinigt den Halter - hat auch nix mit Eigentum zu tun - und dass das Auto eine Betriebserlaubnis besitzt. Gast bekommt "die Rechnungen," dürfte also Halter sein.
Selber zurückholen ist nicht, der Anwalt rät davon ab. Hier geht es um eine "veruntreuende Unterschlagung; zudem vorsätzlich (erteiltes Hausverbot). Gast hat als Eigner des Autos alle Rechte daran; wenn keine Leihzeit vereinbart wurde, kann er es jederzeit zurückfordern (§ 604 BGB). Ansonsten nach Ende der Leihzeit. Erstatte Anzeige. Versuche nicht, das Auto selbst zurückzuholen.
Vandit
Stimmt, der Kaufvertrag reicht als Eigentumsnachweis aus. Der Brief ist völlig unbedeutend.
ingSND
Welch selten Ding - wir sind uns inhaltlich alle einig und ich habe in Bezug auf die Bedeutung des Briefes glatt noch was dazu gelernt.
netter_fahrer
Schön 😀 Die ZB2 ("Brief") wird oft als Eigentumsnachweis gesehen, ist es aber nicht. Das steht auch auf der Urkunde drauf: Der Inhaber der ZB wird nicht als Eigentümer ausgewiesen. Die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug interessieren die Zulassungsstelle nicht, sondern "nur" die Verfügungsberechtigung: Wer den "Brief" und seinen Ausweis vorlegt, wird als Halter eingetragen, hat damit alle Pflichten am Fahrzeug, mehr nicht. Nicht, wer den "Brief" hat, wird Eigentümer des Autos, sondern mit dem Erwerb des Eigentums am Auto wird man auch Eigentümer des „Briefs“ als Nachweis der Betriebserlaubnis, um das Auto zulassen zu können.