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Gast

Heizungsrohr-Bruch in Mietwohnung durch Missgeschick

Hallo ich habe bei meinem Kumpel in der Wohnung geholfen die Laminat leisten ab zu machen, jetzt ist die Leiste plötzlich ruckartig aus der Wand gekommen als ich sie abziehen wollte.
Jetzt hab ich ein der 90° Kupfer fittings erwischt und plötzlich ein Loch...
Ich habe es mit Becher und Tücher und Klebeband versucht erstmal rasch dicht zu bekommen..
Der Hausmeister hat 45m gebraucht bis er die Leitung im Keller ausgedreht hat jetzt ist trotz meiner Versuche es dicht zu bekommen es durch 2 Wohnung gekommen..
Ich bin nicht versichert und habe natürlich mega Schiss dass ich mein Leben lang jetzt zahlen darf..
Über eine hilfreiche Antwort was auf mich zu kommen könnte oder vielleicht greift irgend eine Versicherung vom Vermieter ich kenne mich da wirklich null aus der Hausmeister hat mir auch nicht viel Mut gemacht .
Frage Nummer 3000293541

Antworten (13)
wokk
Fall du keine Haftpflichtversicherung hast, bleibt nur zu hoffen, dass dein Kumpel versichert ist.
Vandit
Da kann man auch leider nicht viel Mut machen. Der Wohnungsinhaber könnte mal mit seiner eigenen Haftpflicht sprechen. Aber auch da sehe ich keine Lösung. Vielleicht bleibt auch der Wohnungsinhaber auf dem Schaden sitzen.

Aber mal ganz ehrlich? Du rennst ohne Haftpflichtversicherung durchs Leben? Jetzt erlebst Du gerade, warum jeder Mensch eine solche haben sollte.
wokk
Falls dein Kumpel eine Wasserschadenversicherung haben sollte, kann dies ihm in Zukunft helfen. Aber nur indem er den Schaden selbst verursacht . . .
dschinn
Nun macht euch mal nicht lustig über den armen.

Ich finde 45 Minuten um den klitzekleinen und schwer zu sehenden roten Notknopf zu finden und zu drücken, ist schon eine Leistung.
Skorti
Richtet man beim Helfen, z.b. bei einem Umzug, einen Schaden an, zahlt die Haftpflicht meist nicht. Ich gehe davon aus, dies gilt auch beim "Renovieren". Das sind Schäden, die beim Wohnungseigentümer hängen bleiben.
Wie man mit einer Leiste von einem Laminatboden ein Kupferrohr beschädigen kann, zumal so gründlich ... steht auf einem anderen Blatt.
dschinn
Das Ende einer Freundschaft (ach nee Kumpel) zeichnet sich ab.
Sockensuppe
skorti

wo hast du denn den unsinn her? natürlich übernilmt die haftpflichtversicherung einen Gefälligkeitsschaden. was anderes wäre es wenn du geld für deine hilfe nehmen würdest. da könnte die haftpflichtversicherung behapten, das wäre gewerblich und muss extra versichert werden.
ingSND
Skorti erzählt keinen Unsinn.
Bei unentgeltlichen Hilfeleistungen unter Freunden setzen die Gerichte in aller Regel einen stillschweigend vereinbarten Haftungsausschluss voraus. Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit muss der Helfer nicht für Schäden aufkommen. Daher zahlt auch die Versicherung nicht.
Es sei denn, man hat eine Klausel im Vertrag, die solche Gefälligkeitsschäden ausdrücklich einschließt. Ist aber nicht selbstverständlich.
ingSND
Schwer zu sagen, ob das Verhalten hier grob fahrlässig war oder nicht. Ich tendiere eher zu Dusseligkeit. In dem Fall wäre Fragesteller aus der Haftung raus. Gut für ihn, schade um das Ende einer guten Freundschaft...
micle
Nachdem es einen Hausmeister gibt, kann man davon ausgehen, dass es sich um ein größerers Gebäude handelt, welches sich im Eigentum einer Eigentümergemeinschaft oder einer Wohnungsgesellschaft befindet.
Für Schäden am Gebäude tritt die Gebäudeversicherung ein, bei solchen Konstrukten in der Regel abeschlossen wird. Die Regulierung von Wasserschäden erfolgt dann über die darin entahltene Leitungswasserversicherung. Die Versicherung wird jedoch nach der Schadensursache suchen und dann auf den Verursacher zugehen. Die nicht vorhandene Haftpflichtversicherung des Mieters würde für die für Schäden eintreten, die in der Nachbarwohnung verursacht wurden.
Was ich nicht nachvollziehen kann ist, wie der Rohrfitting durch das Entfernen der Sockelleiste beschädigt werden konnte. Möglicherweise bestand bereits ein Vorschaden am Rohr oder die Montage der Leitung wurde nicht fachgerecht ausgeführt. Das würde die Haftung des Verursacher mindern oder bestenfalls ausschliessen.
Sockensuppe
zitat von finanztipp. ähnliches steht auch auf der allianzseite:

Haft­pflicht­ver­si­che­rungen müssen grundsätzlich für Gefälligkeitsschäden aufkommen – selbst wenn das nicht im Vertrag aufgeführt ist.

ich weiss aber auch, dass ich manche notorischen besserwisser hier damit nicht überzeugen werde.
Skorti
Sockensuppe hat Recht, da hat sich was geändert.
Zwar schreibt auch Finanztip, man solle sicherheitshalber darauf achten, dass Gefälligkeitsschäden abgedeckt sind, aber ...
Zürich.de: Seit 2016 sind Gefälligkeitsschäden über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
Wiki: Wegen des von den Versicherern vermuteten hohen Missbrauchspotenzials werden solche Schäden von den Versicherungsunternehmen besonders gründlich untersucht. und: Sofern dieser keinen Nachweis für den von ihm vermuteten Missbrauch führen kann, ist sein Prozessrisiko in einem Rechtsstreit deshalb hoch.

Da war ich nicht auf dem laufenden.
ingSND
Mein Versicherer erwähnt das in seinen AGB ausdrücklich und ich hatte darauf geachtet. Aber anscheinend hat es da eine Änderung gegeben. Offensichtlich war ich nicht auf dem neuesten Stand, aber ich bin lernfähig. Versicherungen zahlen also heutzutage Gefälligkeitsschäden.
Was im vorliegenden Fall natürlich keinen Zentimeter weiterhilft, weil Fragesteller keine Versicherung hat. Wir kommen wieder zurück zum Ausgangspunkt, dass die Gerichte bei Gefälligkeitsschäden einen stillschweigenden Haftungsausschluss voraussetzen. Daher bleibt der Wohnungmieter auf den Kosten sitzen, sofern die Gebäudeversicherung ihn in Regress nimmt. Fragesteller ist aller Wahrscheinlichkeit nach raus.