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Gast

Ich bin zu meinem Freund in sein Haus gezogen. Ich zahle die Hälfte der Bewirtschaftungskosten sowie die Hälte der Rate für das ihm gehörende Haus. Wie kann er/ich mich absichern?

Frage Nummer 45976

Antworten (9)
bh_roth
Was glaubst du denn? Denkst du, du erwirbst Eigentumsanteile an seinem Haus, wenn du die Hälfte der Raten bezahlst? Wenn ihr nicht in einem eheähnlichen Verhältnis zusammenlebt, solltest du deine finanziellen Beteiligungen an der Hausfinanzierung wie einen Privatkredit mit einem Vertrag absichern. Eine andere Möglichkeit wäre, dich als weiteren Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu lassen, worauf dein Freund (möchte ich wetten) sich nicht einlassen wird.
StechusKaktus
Zunächst finde ich es fair, wenn du dich an den Wohnkosten beteiligst. Wenn diese jedoch deutlich über einer ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, so gewährst du faktisch ein Darlehen. Und dafür kannst du einen Darlehensvertrag aufsetzen. In diesem vereinbart ihr einen Zins und einen Rückzahlungstermin. Eine andere art der sicherheit sehe ich realistisch nicht. Im Grunde brauchst du sie aber auch nicht, wenn der gezahlte Betrag fair ist.
Deho
Das entspricht doch einer Mietzahlung, oder? Wogegen absichern?
micle
Dara hat recht, diese Kosten hättest Du auch, wenn Du mit Deinem Freund zur Miete wohnen würdest. Einen besonderen Grund für eine Absicherung kann ich nicht erkennen.
WonderingStar
Aha, das weckt sämtliche schlafenden Geister der Community - man wittert Gier und Vorteilsnahme.

Mach mit deinem Freund einen ganz normalen Mietvertrag, und gut ist.
Aija58
Am besten schriftlich einen Vertrag beim Notar machen, wo genau drin steht, welchen Beitrag Du zu dem Hauskauf monatlich leistest. Der Anwalt wird dich hierüber genau beraten. Von selbstbebastelten Verträgen rate ich ab.

Oder Heiraten, das wäre auch eine Möglichkeit.
bifu70
Dara, das entspricht mitnichten einer Mietzahlung. Mit den Raten zahlt der Freund sein Haus ab, und am Ende steht er mit einem ihm gehörenden, nicht mehr belasteten Haus da. Er hat also Eigentum erworben. Sie hingegen hat dieses Eigentum zur Hälfte mit finanziert, ohne jedoch irgendwelche Rechte erworben zu haben. Sie steht mit leeren Händen da. Aber die ortsübliche Vergleichsmiete als Richtschnur für eine Beteiligung ihrerseits zu nehmen ist keine schlechte Idee: Findet heraus, wie hoch eine realistische Miete im Falle einer Vermietung an Fremde wäre und teilt diese durch zwei - ebenso wie die Verbrauchskosten (Strom, Wasser etc,), die ebenfalls üblicherweise in die Nebenkosten einer Miete einfließen. Alles darüber hinaus gehende ist dann seine Sache (und kommt ihm ja auch zugute, das Haus gehört ihm ja am Ende).
Kunohara
Siehe weiter oben: Wogegen absichern?

Dass ihm etwas zustoesst?
Lebensversicherung zu Deinen Gunsten abschliessen; Testament aufsetzen

Bezahlst Du mehr als eine ortsuebliche Miete und moechtest im Trennungsfall einen finanziellen Ausgleich haben?

Vertrag aufsetzen.
Deho
bifu,
wer sein ganzes Leben lang zur Miete wohnt, finanziert dem Vermieter dessen Haus zu einem gewissen Anteil, ohne irgendein Anrecht darauf zu erwerben. Das ist doch hier nicht anders.