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Bernhard Hofmann

Ich möchte eine Wohnung mieten und sicher gehen, dass die im Mietvertrag angegebene Quadratmeterzahl stimmt. Wie berechne ich die Wohnfläche richtig?

Frage Nummer 89477

Antworten (22)
moonlady123456
Meterstab nehmen, nachmessen.
Dann korrekt zusammenrechnen.
Meyerhuber
Ist zwar eine der berüchtigten Z- Fragen, aber ganz so einfach ist es nicht. Der geneigte Leser findet auf dieser Seite Informationen.
FidiM
Bleibt trotzdem dabei: Selbst messen und zusammen rechnen - nur, dass man nicht jede Fläche vollständig addiert, sondern bei schrägen Decken und Balkonen nur einen Anteil nimmt (50% bzw. 25%)
moonlady123456
Bei den Schrägen kommt es noch auf mehr an, ob die über oder unter einem Meter Höhe anfangen (von unten gemessen), aber so kompliziert wollte ich es hier nicht machen.
Marlene86
Hallo, das ist eine sehr gute Idee! Denn meistens stimmen die Quadratmeterzaheln nicht. Jetzt kommt es ganz darauf an, ob deine Wohnung Schrägen hat, denn die dürfen nur abe einer bestimmten Höhe als volle Quadratmeter angerechnet werden. Solltest du keine Schrägen haben, misst du jedes Zimmer einmal nach von der einen bis zur anderen Seite und das dann auch noch mal quer und multiplizierst dann die beiden Ergebnisse. Das machst du mit jedem Zimmer und rechnest dann alle Ergbnisse zusammen. Dann hast du dein Gesamt-Quadratmeterzahl. Am besten geht das mit so einem Lasermessgerät, die es recht günstig im Baumarkt gibt.
micle
... in einer definierten Höhe gemessen werden muß, Nieschen erst ab einer bestimmten Tiefe hinzugerechnet werden, Balkone und Dachterrassen zwischen 1/4 und 1/2 angerechnet werden, Treppen abgezogen werden, aber nur wenn diese mehr als 3 Steigungen haben, bei Maisonettewohnungen unter Treppen das Gleiche gilt, wie bei Dachschrägen, ...
Na dann, viel Glück!
Dorfdepp
Mich interessiert die Idee hinter der Frage. Was machst du, wenn dir die Wohnung gefällt, die dann aber nur 98 statt 100 qm groß ist? Suchst du dir eine andere? Handelst du dem Vermieter die 2% Miete ab? Könntest du dir vorstellen, dass der Vermieter befürchtet, mit so einem Pedanten unnötigen Ärger zu bekommen und sich für einen anderen Interessenten entscheidet?
DaVinci78
Ausmessen!
status-quo-fan
@ ing793

Das ist natürlich ziemlicher Schwachsinn, den Sie hier verbreiten.

Eine in einem MiertVERTRAG angegeben Wohnfläche darf nach gültiger - und soweit ich mich erinnere, vom BGH bestätigter - Rechtsprechung lediglich um 5 % nach unten abweichen.

Welchen Sinn sollte ansonsten ein schriftlicher Vertrag machen? Man könnte auch mündlich eine ungefähre Fläche vereinbaren.
Musca
weder Lage, Zustand noch sonstwas sind wichtig, das einzige was zählt ist die DIN 277. Da sich das gerade reimt, verzichte ich auf weitere Ergüsse, das wesentliche wurde bereits gesagt
status-quo-fan
@ing793

Der Unterschied zwischen Ihnen und mir ist lediglich der, dass ich als ehemaliger Abteilungsleiter eines kleinen Wohnungsunternehmens mit 12 TWE weiß, wovon ich rede und nicht die Community mit unnützen Sottisen zu unterhalten versuche.
elfigy
Wie man das berechnet wurde schon geschrieben und ein nützlicher Link wurde auch gepostet. Was von kleinlicher Nachrechnerei zu halten ist, steht auch schon da.
Was mir noch auffällt:
@ status quo. Es mag sein, dass du auf einigen Sachgebieten kompetent bist. Es mangelt dir jedoch leider an Höflichkeit. Wer seine Kenntnisse verkündet und gleichzeitig andere abfällig tituliert oder niedermacht, dem fehlt es an Souveränität und sozialer Kompetenz. Dafür hat er ein erhöhtes Aggressionspotential. Hier ist kein Kampf um den Titel des Obergescheitmeiers.
elfigy
Das ist doch o.k. ing. Du hast ja nicht angefangen.
bh_roth
Lass mal Ing. Der User status-quo-fan ist ein Pöbler aus der ersten Reihe. Er hat noch keinen Beitrag geschrieben ohne herumzupöblen. Dann verkriecht er sich wieder für ein paar Monate, kommt wieder herausgekrochen, um Mist zu schreiben, dabei schnell noch User anzufeinden, die es einfach besser wissen, und dann grämt er sich wieder und verschwindet wieder für ein halbes Jahr. Das letzte Mal war er Versicherungsfachmann, zumindest aber Mitglied der örtlichen Bürgerwehr, heute ist er Abteilungsleiter einer Wohnungsgesellschaft. Was für ein armes Würstchen.
PorterC
Das nennt man owned by User *lautlache*
krustyderklown
Bei Zimmern mit normaler Deckenhöhe rechnest du einfach Breite mal Länge und erhältst so die Quadratmeterzahl. Bei Zimmern mit einer Dachschräge musst du die ermittelte Quadratmeterzahl halbieren. Die Fläche eines Balkons geht nur zu einem Viertel in die Gesamtwohnfläche ein. Falls die Zimmer sehr verwinkelt sind, kannst du sie einfach in kleinere Rechtecke einteilen, von denen du dann unkompliziert die jeweilige Quadratmeterzahl ermitteln kannst.
status-quo-fan
@bh_roth
Es ist halt so, dass ich mich in dieser WC bei meinem ganz offensichtlich bescheidenen Wissen und mit Sicherheit aus Ihrer Sicht auch mangelnder Intelligenz lediglich zu zwei Themen – Wohnungswirtschaft und Versicherungswesen – äußere und mich – halt im Unterschied – nicht damit profilieren muss, indem ich zu fast jeder Frage meinen Senf hinzugebe.
status-quo-fan
@ing793

Es ist halt so, dass ich in den beiden genannten Bereich über eine mehr als 40-jährige Berufserfahrung in "leidender" Position verfüge und mir anmaße über mein bescheidenes Studium des Wirtschaftsingenieurwesens hinaus auch in über wenige andere Sachzusammenhänge reflektieren zu können.

Gleichwohl muss ich eben nicht - vielleicht um des Listings in der MC willen - im Unterschied zu allem und jedem meinen Senf hinzugeben.

Wenn ich darüber hinaus, wie vor mehr als einem Jahr, auf zunehmende Missstände, die darüber hinaus mit nicht zu leugnender Scheinselbständigkeit, Schwarzarbeit und Preisdumping den deutschen Mittelstand und Arbeitsplätze in zunehmendem Maße gefährdend, hinweisend, eine Frage in der MC stelle, ist es zumindest verwunderlich, wenn ich mich dann mit nicht zu leugnenden Sottisen auseinandersetzen muss.
elfigy
@ status qou. Mit diesem Beitrag beweist du die Richtigkeit meiner Ansicht über dein Verhalten hier, das ich dir am 19. 2. schrieb
Du hast den Beitrag von ing. inhaltlich nicht verstanden.

Dein neuerlicher Verweis auf deine Kompetenzen ist ebenso überflüssig, wie deine Seitenhiebe auf andere User. Und interessiert auch niemanden. Thema verfehlt würde es in der Schule heissen. Note sechs.
Vielleicht vernebelt dir deine Arroganz den Blick für das Wesentliche. Ich empfehle dir die Teilnahme an einer Selbsterfahrungsgruppe. Dort kannst du die Diskrepanz zwischen deiner Eigenwahrnehmung zur Fremdwahrnehmung deiner Person dann besser kennenlernen.
status-quo-fan
@elfigy

Aber ich bleibe dabei: ich werde auch in Zukunft eine unsinnige Antwort wie:

"Du bist lt. Urteil des Amtsgerichts Schöneberg (AZ GE 88, 361) berechtigt, die Miete zu kürzen."

unsinnig nennen zumal wenn sie so weit, wie in diesem Fall an der Realität vorbei geht.
herja
Bei der Errechnung der tatsächlichen Wohnfläche ist vor allem zu beachten, dass die Größe von Zimmern mit Dachschräge nur zu 50 % in die Gesamtfläche eingeht, der Balkon geht sogar nur zu 25 % in die Wohnfläche ein. Leider wird gerade bei Schrägen gerne vom Vermieter etwas gemogelt. Im Internet findest du Online-Rechner, die dir die Berechnung der Wohnfläche erheblich erleichtern.
Dorfdepp
@ ing793
Geht. Man darf nur nicht die falschen Themen ansprechen.