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Gascoin

Kann ich selbst einer Straftat bezichtigt werden, weil ich den Auftrag zur Dienstleistung gegeben habe?

Im Internet bietet Jemand Führerscheine für Auflageplichtige (MPU) gegen ein Entgeld an, weil dieser Jemand in einer Führerscheinstelle tätig ist, hat er die Möglichkeiten
Er hat mir sogar den Beweis dafür gebracht, in dem er sofort in meiner Führerscheinakte schauen konnte.
Der Transfähr des Geldes wurde über über WESTERN UNION getätigt, insgesamt 2100 Euro.
Habe natürlich nie ein Führerschein erhalten.
Also wenn ich zur Staatsanwaltschaft gehe, würde ich dann selber Probleme bekommen?
Frage Nummer 23012

Antworten (10)
Heraklit1970
Sorry aber für 2.100,- hätten Sie locker auf normalem und legalen Weg den Führerschein zurückbekommen. Dummheit gehört zwar bestraft, aber Sie können trotzdem Strafanzeige stellen. Sie haben ja ein Aussageverweigerungsrecht und müssen sich nicht selbst belasten.
Tilvur
Wenn Sie die Hosen NICHT runterlassen, wird die Anklage fallen gelassen werden, weil Sie vor Gericht in einem solchen Fall auch nahezu nichts aussagen KÖNNEN, ohne sich selber zu belasten.

Kehrseite: Selbst wenn Sie das schaffen, der von Ihnen Angeklagte wird Ihren Anteil an der Sache sicher offenlegen- als kleine "Revanche".

Also, meine Ansicht: Wenn Sie erreichen wollen, dass Ihre Klage überhaupt Prozessreife erreicht, dann bekommen Sie auch Probleme- übrigens auch, was das legale Wiedererlangen Ihres Führerscheins anbelangt, die gefordete Verhaltensbesserung und Schuldeinsicht nimmt Ihnen nach so einem Prozess nämlich auch kein Verkehrspsychologe mehr ab.

Davon abgesehen finde ich die Idee, zu klagen, absolut peinlich- wo kommen wir denn hin, wenn Verbrecher sich untereinander bescheißen und damit die Gerichte behelligt werden?
Haken Sies als Lehrgeld ab. Sie habens nicht besser verdient, echt.
Gascoin
Tja das Problem an dieser Geschichte ist eigentlich nicht meine Person, sondern dass dieser Vermittler sich eine goldene Nase verdient, und das Zahlreiche weitere ebenfalls darauf reinfallen, ebenso sizt dieser auch noch in einem Beamtenstatus.

Soll dieser wirklick ungestraft weiter machen?
Tilvur
@Gascoin:

Meiner Meinung nach: Ja.
Ist natürlich verwerflich und kriminell, was der Mann macht, aber jetzt seien Sie mal nicht so missgünstig- ne clevere Geschäftsidee ists allemal, bin direkt neidisch.

Wenn Sie sich tatsächlich unbedingt moralisch betätigen wollen ohne selber zu hängen: Schreiben Sie einen ausführlichen Bericht, was passiert ist und schicken Sie den anonym an Polizei oder an die Führerscheinstelle selber, damit die Vorgesetzten eine Untersuchung einleiten, dann sollte Ihnen nichts passieren und der Bursche dürfte trotzdem vor Gericht landen.
Gascoin
Clever ists auf jeden Fall, nur komme ich anonym nicht durch, weil ich dann einige Namen Preis geben muss, und ebenso den E-mailverkehr sowie die Einzahlungsbelege.
Tilvur
Schwärzen sie die Namen und eindeutigen identifikationsmöglichkeiten einfach- ich weiß natürlich nicht genau, wie aussagekräftig das ganze dann noch ist,aber als Verdachtsmoment sollte es durchaus noch reichen- für ne interne Untersuchung müsste es auf jeden Fall langen.
Gascoin
aber habe ich denn genügend in der Hand, weil ich kann ja leider nicht sagen wie der Mensch tatsächlich gennant wird oder auf welcher Führerscheinstelle er sitzt, weil alles sehr diskret behandelt worden ist.
Tilvur
Sehr knifflig, das Ganze, das gebe ich zu- könnte es unter diesen Umständen vielleicht sogar sein, dass der Mann gar nicht in einer Führerscheinstelle tätig ist, sondern vielleicht sogar in Flensburg beim Kraftfahrt-Bundesamt oder bei der Polizei sitzt?
Ich weiß zwar nicht, ob normale Polizisten ohne weiteres Führerscheinakten einsehen können, aber ich fürchte, der Verdächtigenkreis ist tatsächlich ziemlich groß.
Naja, versuchen Sies halt- mit den Ermittlungen müssen sich dann ja Andere rumschlagen- aber ich gebe zu, das in der Summe die Chancen doch recht schlecht stehen.
2:0 für den Betrüger, Punkt 1 für die clevere Geschäftsidee, Punkt 2 für clevere Verschleierung.
Ingenius
Ermitteln könnte man den Mann (oder die Frau) schon, denn laut Fragestellung wird diese „Dienstleistung“ im Internet angeboten. Und da so etwas strafbar ist, muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die könnten dem Anbieter eine Falle stellen, nur wenn der vor Gericht kommt, wird er seine „Kunden“ auffliegen lassen. Das ist der Haken bei der Sache.
hphersel
anstelle diese Frage hier zu stellen, stellen Sie erst einmal sich selber eine Frage:
- Wie wichtig ist es Ihnen, dass der Mann bestraft wird?
- sind Sie bereit, dafür unter Umständen auch ihre eigene Strafe in kauf zu nehmen?
Wenn diese Fragen mit "sehr" und "ja" beantwortet werden, dann suchen Sie sich einen guten Rechtsanwalt und überlassen ihm das Ganze. Er kann Ihre Frage nach Ihren Problemen definitv besser beantworten als wir juristischen Laien hier und er wird unter Umständen sogar eine Strafmilderung für Sie herausschlagen.