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Gast

lebenslanges Wohnrecht

Ich habe lebenslanges Wohnrecht ohne Miete, Zahle Stromkosten, Wasser und Heizkosten.
Nun ist die Besitzerin in einem Altenheim. Der Betreuer will nun von mir folgende Koste erstattat haben und zwar aus 2009
1.) Abwassergebühr
2) Müllentsorgung
3. Gebäudeversicherung
4. Grundsteuer
ist das rechtens???
Frage Nummer 9059

Antworten (3)
Highspeed
Abwasser und Müll: Ja.
Zum Rest kann ich nichts genaues sagen, grundsätzlich sollte es aber möglich sein diese Kosten auf die Bewohner umzulegen, auch wenn keine Miete gezahlt wird.
sokomo
Ein Wohnrecht berechtigt einen Berechtigten zum Wohnen, verpflichtet den Eigentümer aber nicht zur Zahlung von Verbrauchskosten. Ohne ausdrückliche vertragliche Regelung muss die Berechtigte solche Kosten selbst zahlen und der Eigentümer zahlt verbrauchsunabhängige Kosten wie Grundsteuern, Versicherungen etc.

Fazit:
Abwassergebühr, Müllentsorgung -> ja
Gebäudeversicherung, Grundsteuer -> nein
Heraklit1970
Tja, da Sie nun der Besitzer der Wohnung sind, müssen Sie nunmal für die anfallenden Nebenkosten aufkommen.