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Gast

Lohnfortzahlung Teilzeitbeschäftigte

Wir haben einen Mitarbeiter, der 20 Stunde pro Woche arbeitet, diese aber blockweise - also jeweils die zweite Monatshälfte Vollzeit. Weil seine Arbeit entfällt, haben wir ihm fristgerechnet gekündigt. Leider ist er zufällig am ersten Tag nach Kündiugngserhalt und als er wieder kommen sollte, erkrankt. Jetzt, einen Monat später, ist er leider immer noch oder wieder krank. Die Frage ist, ob wir ihm dennoch beide Monate voll zahlen müssen. Im Endeffekt ist er zwei Monate ausgefallen. Nur liegen die Ausfallzeiten gerade in einem Sechs-Wochen-Zeitraum.
Frage Nummer 3000045653

Antworten (2)
gru0512
Hallo Gast,
die Lohnfortzahlungsdauer beträgt maximal 6 Wochen ab Krankmeldung, unabhängig davon ob der AN teil- oder vollzeit beschäftigt ist. Voraussetzung ist allerdings nach Entgeltfortzahlungsgesetz, dass der AN vorher min. 4 Wochen angestellt war (ggf. abweichende Regelung im Tarifvertrag).
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung form- und fristgerecht zugestellt haben, läuft die Frist unabhängig von der Krankmeldung. Das heisst, die Lohnfortzahlung endet mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wichtig ist aber, dass die Kündigung nichts mit der Krankheit zu tun hat, sonst greift ggf. das Kündigungsschutzgesetz.
gru0512
Hallo ing793
ist vollkommen richtig. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass im Falle einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung innerhalb der sechs Wochen die Lohnfortzahlung nur bis zu diesem Zeitpunkt zu zahlen ist. Ansonsten ist innerhalb der sechs Wochen der Lohn fällig, der durchschnittlich für sechs Wochen fällig wäre.