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Wie lange muss ich berufstätig gewesen sein, um Anspruch auf Krankengeld zu haben?

Frage Nummer 25007

Antworten (5)
Alex64
Du musst in einem Arbeistverhältnis stehen (bzw. ALG I bekommen oder aber nicht zu den in § 44 Abs. 1 Satz 2 SGB V genannten Personen gehören) um Krankengeld zu bekommen - die Dauer des aktuellen Arbeistverhältnisses ist dafür meines Wissens unerheblich.

Oh - noch eine mögliche Ausnahme: Wenn Du dich freiwillig in der GKV versichert hast, kann das Krankengeld ausgeschlossen worden sein ...
Alex64
Oh - gerade gesehen - Du bist ja selbstständig.

Da kommt es natürlich auf deine Krankenversicherung an ...
Liam A
Es gibt für den Krankengeldanspruch keine Vorversicherungszeit. Zwar heißt es, das Arbeitsverhältnis muss mindestens vier Wochen bestehen, aber Krankengeld wird ja ohnehin erst ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt, also nach der sechsten Woche (in diesen ersten sechs Wochen bekommst du ja Lohnfortzahlung).
HubertHub1959
Das Krankengeld ist abzugrenzen von der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung beginnt erst mit der 5. Woche eines Beschäftigungsverhältnisses. Der Krankengeldanspruch hingegen besteht für gesetzlich Versicherte von Anfang an, wird jedoch in den ersten Wochen des neuen Arbeitsverhältnisses von der Krankenkasse (nicht vom Arbeitgeber) gezahlt.
SirGerd
Wenn Du gesetzlich versichert bist, bekommst Du ab dem ersten Arbeitstag Krankengeld. Das wird in den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses und bei langer Krankheit nach 42 Kalendertagen von der Krankenkasse übernommen. Da es sich dabei aber nur um einen Lohnersatz handelt, ist es geringer als Dein regulärer Lohn.