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Marco Müller

Wer kennt sich mit Teilzeit Arbeitsrecht aus? Wie sieht es mit Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aus?

Frage Nummer 43518

Antworten (3)
Gregor.K.
Lohnfortzahlung grundsätzlich 6Wochen genau wie Vollzeitarbeitnehmer - danach kommt es auf Arbeitsvertrag an.Der Urlaubsanspruch hängt davon ab, wieviele Tage der Arbeitnehmer pro Woche arbeitet
APoh55
Teilzeitkräfte haben grundsätzlich genau wie eine Vollzeitkraft Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Krankheitsfall beträgt der Anspruch wie bei Vollzeitkräften ebenfalls sechs Kalenderwochen, unabhängig davon wieviele Tage wöchentlich gearbeitet wird. Hierbei steht dem Arbeitnehmer allerdings nur der Lohn zu, der ihm auch für die regelmäßige Arbeitszeit zusteht. Sofern im Arbeitsvertrag keine Regelung bezüglich der Urlaubstage getroffen wurde, so bemisst sich der Urlaubsanspruch anhand der Urlaubstage eines Vollzeitbeschäftigten. Dieser ist jedoch auf die Anzahl der Arbeitstage umzurechnen. Werden grundsätzlich bei einer 5-Tage-Woche 30 Urlaubstage im Jahr gewährt, so sind bei Teilzeitbeschäftigten die Urlaubstage durch fünf zu dividieren und mit der Anzahl der regelmäßigen Arbeitstage des Teilzeitbeschäftigten zu multiplizieren.
Brittwulff
Ja, auch Teilzeitkräfte haben grundsätzlich Anspruch auf Urlaub und bekommen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Urlaub richtet sich dabei nach den Bestimmungen der gültigen Arbeits- und Tarifverträge. Außerdem kommt es darauf an, wie viel der Arbeitnehmer arbeitet. Viel Arbeit führt dabei zu mehr Urlaubsanspruch. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es für Teilzeitkräfte wie für Vollzeitkräfte, d.h. für 6 Wochen.