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Gast

Mündliche Vereinbarung zum Arbeitsvertrag

Meine Frage betrifft einen arbeitsrechtlichen Sachverhalt. Im Zuge einer Beförderung habe ich vor gut einem Jahr einem Wechsel in eine aussertarifliche Stelle zugestimmt. Dies wurde in einem schriftlichen Vertrag festgehalten und zusätzlich eine mündliche Vereinbarung zur Option auf "Home Office" getroffen, damit sich in meinem Fall Familie und gestiegene Jobverantwortung und Arbeitszeiten verbinden lassen und ich den Wegfall von Flexibilität (Gleitzeitregelung) kompensieren kann. Diese Vereinbarung wurde dem Betriebsrat vor Vertragsunterzeichnung zur Information vorgelegt. Der Betriebsrat hatte damals keinen Einspruch erhoben. Der Vetrag lief an. Es stellte sich nun nach einiger Zeit heraus, dass der Betriebsrat in diesem Punkt nicht nur hätte informiert werden müssen sondern auch dass eine Zustimmungspflicht besteht. Der Betriebsrat hat daraufhin das Home Office auf Eis gelegt. Nun ist es ja so, dass eine mündliche Vereinbarung getroffen wurde, ohne die für mich der Vertrag so nicht unterzeichnet worden wäre. Es war der Knackpunkt bei der Vertragsverhandlung. Wie ist die aktuelle Rechtslage? Habe ich Anspruch auf diesen Vertragspunkt, da es bindend vereinbart wurde? Wie kann und soll ich mich verhalten? welche Möglichkeiten habe ich?
Frage Nummer 3000087655

Antworten (7)
dschinn
Mündliche Vereinbarung ohne Zeugen?
Pech gehabt, denke ich!

Spreche mit dem Betriebsrat! Der ist auch für sowas wie HO zuständig.
StechusKaktus
Sprich mit deinem Chef darüber. Es gibt Dinge im Leben, die löst man nicht durch Anwälte. Das hier gehört eindeutig in diese Kategorie.
Matthew
Wenn der Beriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat, ist es relativ egal, was Du mit Deinem Chef vereinbart hast und wer was unterschrieben hat. Wenn die Unterschrift des Betriebsrats dazu mit erforderlich ist, aber fehlt ...
Da Dein Chef und Du Euch (so verstehe ich das) einig zu sein scheint, sehe ich auch nicht, was ihr dazu noch diskutieren wollt.
Aber miteinander in freundlichem Ton reden hilft meist, wie Kaktus schon angemerkt hat.
So möglicher Weise in diesem Fall mit dem Betriebsrat. Hat der Betriebsrat eine Rechnung mit Deinem Chef offen? Sonst könnte auch ein Gespräch zu viert (2 Leute vom Betriebsrat, damit sich ein einzelner Vertreter nicht in die Ecke gedrängt fühlt) helfen. Kennst Du beim Betriebsrat jemanden, mit dem Du gut stehst?

Hätte der Betriebsrat den zwischenzeitlich getagt? Könnte sein, als hätte der da was verschlurt. Mit einem massiven Vorwurf in die Richtung, provoziert man allerdings eher einen Machtkampf. Eine leise Andeutung hilft oft mehr, als forderndes Auftreten. Ansonsten den Betriebsrat um einen Vorschlag bitten.
Hat Dein Chef den Betribsrat vor kurzem mit etwas anderem geärgert?
DerDoofe
Daran lässt sich trefflich zweifeln!
elfigy
Ich bin der Meinung, dass bei AT Verträgen keine Mitwirkung oder Zustimmung des Betriebsrates erforderlichnist.

Die Vorschrift, wonach der Betriebsrat in einem Betrieb, dessen Arbeitgeber tarifgebunden ist, in sozialen Angelegenheiten nur soweit mitzubestimmen hat, wie eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht (Tarifvorrang, § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG), ist bezüglich der tarifvertraglichen Einschränkungen für außertarifliche Angestellte nicht verbindlich (BAG v. 18.5.2010 - 1 ABR 96/08).

Oder versteh ich den Artikel falsch?

In AT Verträgen wird doch über das Entgelt die Arbeit abgegolten, wobei sich die Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen richtet. D.h. wann und wo der AR seine Arbeit erledigt, ist ihm und der Geschäftsleitung überlassen. Für einen AT Vertrag sollte der AN ab 25% mehr als der höchste Tariflohn, der in dem Unternehmen gilt, verdienen. Damit ist die Arbeitszeit abgegolten.
DerDoofe
Grau ist alle Theorie. Und früher war alles besser!
StechusKaktus
Ing hat die perfekte Antwort gegeben. Das Wichtigste ist, den Treiber des Betriebsrats für diese (schwer nachvollziehbare) Entscheidung herauszufinden. Ich habe es in meiner Laufbahn häufig erlebt, dass Betriebsräte zwar idealistisch, aber wenig informiert sind. Bei Besserwisserei oder der Konfrontation mit der Rechtslage wird dann mangels solider Argumentationsbasis auf stur geschaltet. Dies aufzubrechen ist nur mit viel Fingerspitzengefühl möglich.
Ergo: Termin mit Betriebsrat vereinbaren, viel Zeit für Lob aufwenden, welch wichtige, zermürbende und zukunftsweisende Arbeit dort erledigt werde (wichtig: nicht laut zu Lachen anfangen) und dann den Fall vortragen, gefolgt von der Versicherung alles nur in enger Absprache mit dem BR machen zu wollen und jede vom BR verlangte Vereinbarung umzusetzen.
Chef immer von den Gesprächen informiert halten!

Wird schon!