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Gast

Router von 1&1 defekt - habe ich Anspruch auf kostenlosen Ersatz?

Seit vielen Jahren habe ich von 1&1 einen Telefon/Internet-Anschluss. Wenn nun
der von 1&1 zur Verfügung gestellte Router (Fritz-Box) defekt ist, muss ich ein neues Gerät aus eigener Tasche zahlen, oder habe ich Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Die Service-Mitarbeiterin von 1&1 behauptet jedenfalls, ich müsse den neuen voll bezahlen. Stimmt das? Wie halten das andere Anbieter?
Frage Nummer 3000100999

Antworten (4)
bh_roth
Kommt darauf an, wo deine "Leitung" endet. Bei mir kommt ein Koax-Kabel ins Haus. Daran ist ein Kabeladapter, der dem Provider gehört. Ist dieser Adapter defekt, bekomme ich von dem Provider einen neuen, kostenlos. Diese "Leitung" endet am Adapter. Alles danach, also der WLan-Router z.B. gehören mir, mit allen Konsequenzen.
Bei mir waren innerhalb von 10 Tagen durch Überspannung während eines Gewitters 2 Adapter durchgepfiffen, habe jetzt also schon den dritten. Alles zahlt der Provider. Wenn ich diesem Provider kündige, kann er auch seinen Adapter zurückverlangen.
dschinn
Mein letzter Kontakt mit 1und1 verlief erfreulich positiv.Die haben sich korrekt verhalten und ich wurde mal nicht übers Ohr gehauen. (Mal abgesehen davon, dass aus dem Geschäft nichts wurde.)

Bei der Telekom gab es nie diese Frage, weil es war immer klar ob das ein Mietgerät war oder gekauft oder was immer.
(Dieser Status sollte bei 1und1 wohl auch abrufbar sein?)

Vodafone ist ein Kapitel für sich.
Aber die defekte Anlage wurde komplett für umme getauscht gegen moderne Neuware.
Heutzutage kommt sowas als "All-In-One" ins Haus und wenn der Provider nicht liefern kann tauscht er eben mal dieses Gerät aus, und steht nicht mehr in der Pflicht.

Deine Frage passt nicht in dieses Schema.
Da besteht für mich immer noch der Verdacht eines noch kommenden Werbedrecklinks.

Ach ja, es gibt bei 1und1 ja auch ein Forum.
Schon mal versucht?
JohnnyTest91
Als Service-Mitarbeiter für 1und1 kann ich das genau beantworten:

Zwei Faktoren spielen eine Rolle: Das Modell und die Zeit, die das Gerät bereits im Besitz ist. 1und1 und AVM gewähren je nach Modell zwei bis fünf Jahre Garantie auf Fritzboxen. Sollte im Garantiezeitraum ein Schäden an der FB auftreten, wird sie kostenlos getauscht. Dabei bekommt man entweder das gleiche Modell kostenfrei oder ein besseres mit Aufpreis. Das defekte Gerät muss innerhalb von 30 Tagen an die 1und1 zurück geschickt werden, ein Retourenschein liegt der neuen FB bei.

Von der Garantie ausgenommen sind Blitz- und Wasserschäden. Die werden von der Hausratversicherung ersetzt. Hier gibt es einen kleinen Kniff: Wenn man weiß, dass auf dem eigenen Gerät noch Garantie ist, einfach am Telefon behaupten, es würden noch Lichter an der FB brennen (Behauptet, alles blinkt wild durcheinander). Aus der Garantie fällt nämlich nur ein Totalausfall durch Blitz oder Wasser, sprich wenn an der FB keine Lampe mehr brennt.

Hat man keine Garantie mehr auf dem Gerät bietet die 1und1 einen neuen Router (FB) zum Kulanzpreis. Der basiert auf dem bisher genutzten Gerät. Man bezahlt also einmalig und die neue Box ist wieder im Eigenbesitz. Die Kukanzpreise liegen dabei manchmal deutlich unter dem Marktpreis, aber nicht immer.


Welche Box brauche ich denn überhaupt?

1. Für einen schlechten Anschluss (ADSL, nur bis zu 16k) brauche ich keine Highend-FB (7590 u. Ä.)
2. Bekommt das Modell noch Updates?
3. Hat das Modell WLAN?
4. Wie viele und welche Anschlüsse benötige ich?

Damit viel Glück beim Routertausch :)
Was Gselchtes
Bei einem gemieteten Router bekommen sie von 1&1 einen neuen Router, bei einem gekauften Gerät, haben sie nach der Garantiezeit keinen Anspruch auf ein Austauschgerät. Wenn ich es richtig verstehe haben sie ein subventioniertes Gerät von 1&1, das ausserhalb der Garantiefrist ist, dann haben sie kein Recht auf ein Austauschgerät. Es gibt allerdings einen Trick: Sie müssen den Vertrag regelmäßig erneuern, bzw. kündigen und neuabschliessen, mit jeder Vertragsänderung haben sie wieder Anrecht auf einen Router. Oft erhalten sie auch einen neuen Router, wenn sie freiwillig den Vertrag verlängern und so die Bindungsfrist neu beginnen lassen.