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Gast

Schweiz: Zweimal zahlen für ein Delikt?

Hallo,
mein Mann ist letztes Jahr in der Schweiz bei rot über die Ampel gefahren. Dann haben wir auch schon letztes Jahr 350CHF an die Kantonspolizei überwiesen-Warnungsentzugsgebühr. Jetzt, ca. 5 Monate später, kommt nochmal ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt. Nochmal 350 CHF Busse und 208,60 CHF Gebühr. Sind die 350CHF nicht doppelt? Wen kann ich fragen? Wie gehe ich am besten vor?
LG
Frage Nummer 3000038321

Antworten (8)
machine
Fragen kannst Du die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt. Am Besten gehst Du dabei schriftlich vor.
bh_roth
Fragen kann man auch einen Rechtsanwalt. Das würde ich jedenfalls machen. Aber wahrscheinlich hätte ich die erste Strafe schon nicht bezahlt.
elfigy
Die Schweizer schreiben Busse.
Lieber Gast ich fürchte, ihr müßt nochmal zahlen.
Die Busse ist etwas anderes, als die Warnungsentzugsgebühr, das ist nur die Gebühr der Polizei Die Polizei hat das zur weiteren, eigentlichen Strafverfolgung an die Justizbehörden gegeben.
Am besten du fragst bei der Staatsanwaltschaft nach, die werden dir das genau erklären. Bevor du noch Geld für einen teuren (schweizer) Rechtsanwalt aufwendest.
Insgesamt ca. 900 CHF ist nichts besonderes bei dem Delikt. Die verlangen auch schon 700 CHF wenn jemand nur eine durchgehende weiße Linie mit einem Rad überfährt, ohne daß jemand gefährdet wurde. Oder 1000 CHF für ein geringfügig zu lautes Motorrad . Und und .. für fast alles astronomische Summen.
elfigy
Lieber bh, nicht zahlen würde ich nicht riskieren, wenn man innerhalb der nächsten 10 Jahre nochmal in die Schweiz will. Und wenn dich die Polizei dort anhält, dann zahlst du. Die gehen mit dir sogar zum Geldautomaten.
Notfalls behalten sie dein Fahrzeug.
elfigy
Zu deiner zeitnah gelöschten Kreditanfrage:
Du könntest doch statt eines Kredits auch Mütterrente beantragen.
bh_roth
Hihi, ich habe auch mal eine Geschichte aus meinen Memoiren. Eigentlich wollte ich nicht durch die Schweiz, von Frankreich kommend, Ziel Deutschland. Wir wollten so knapp daran vorbei fahren. Ich hatte ordentlich Dampf drauf, und plötzlich war da die Grenze, und ein Grenzer kam aus seinem Häuschen, und husch, war ich daran vorbei, zurückbleibend ein ratloser Gendarm. Dann Volldampf durch (natürlich ohne Vignette, weil wir ja gar nicht in die Schweiz wollten), und nach Deutschland unbehelligt. Da hatten wir wohl Glück.
elfigy
Lieber bh, wenn man soooo frech ist, glauben die Schweizer man wäre dazu berechtigt.

Amos, mir ist bekannt, daß du ein zum Y verkümmertes X hast. Die Mütterrente ist aber eine Elternrente und da du der Vater von fünf dir unbekannten Kindern bist, steht sie dir auch zu.
bh_roth
Tja, Amos, auch falsch. In Österreich heißt das Buße.
.
Duck.