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Gast

Selbst in der Probezeit kündigen, aber mehr Urlaub bereits genehmigt bekommen und genommen

Guten Tag. Folgende Frage wird für mich interessant. Ich habe zum 01.07. meinen Job gewechselt und es wurde vereinbart, dass ich zwei Wochen (10 Arbeitstage) Urlaub nehmen kann, da der Urlaub bereits Anfang des Jahres gebucht wurde. Nun stellt sich für mich raus, dass es nicht der ideale Arbeitgeber ist und ich habe ein neues Jobangebot zum 01.10.. Daher habe ich zwei oder drei Tage zuviel Urlaub bekommen. In welcher Höhe muss ich den Urlaub zurück erstatten? Ich habe jährlich 30 Tage Urlaub. Arbeitgeber richtet sich nach
TV-L.
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
Frage Nummer 3000285147

Antworten (1)
Vandit
Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb einer bis zu sechs Monate andauernden Probezeit beendet, dem AN aber bereits mehr als ihm anteilig zustehender Urlaub gewährt, wird der AG diesen zu viel gewährten Urlaub zurückfordern, und zwar in Form von entsprechendem Einbehalt des Gehalts.
Was TV-L. bedeuten soll, müsste ich raten.