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Gast

Kündigung in Probezeit,

Ich muss in meiner Probezeit kündigen, da ich in meine Heimat auch quasi in ein anderes Bundesland ziehe... Bekomme ich da auch eine sperre?
Frage Nummer 3000154167

Antworten (11)
dschinn
Vermutlich ja, dies entscheidet dein Bearbeiter*in von Fall zu Fall.
ingSND
Wer selber kündigt, muss seeehr gute Gründe haben, um eine Sperre beim ALG zu vermeiden.
Ein Umzug ist kein sehr guter Grund (es sei denn, Du ziehst zu Deiner/Deinem Lebenspartner*In oder zu Deinen minderjährigen Kindern).

Sehr wahrscheinlich also "Ja".
ingSND
Besprich Dich doch mit Deinem AG - wenn er kündigt, dann gibt es keine Sperrzeit, und während der Probezeit wäre das auch für ihn gefahrlos möglich.
Vielleicht hat er ja Verständnis für Deine Situation.
wokk
Wenn dich der neue Job krank macht, wäre dies auch ein Kündigungsgrund!
Oupa
wokk,
weshalb das Ausrufungszeichen hinter deinem belanglosen Beitrag?
Wolltest du damit Wichtigkeit demonstrieren? Gefehlt.
Erkläre bitte – falls du es kannst – wer wen kündigen kann falls der Gast krank ist.
dschinn
Opa versteht wieder nix.
Es geht um die H4Quarantäne!
wokk
Dein Einwand zeigt, dass du mit dieser Materie nicht (mehr) vertraut bist!
Wenn Gast eine neue Arbeitsstelle antritt und glaubhaft versichern kann, dass dieser Job ihn krank macht und sei es psychologisch bedingt, kann er ohne Sperrzeit kündigen!
Oupa
Na ja, wokk,
da hast du ja zwei Ausrufungszeichen untergebracht.
Herzlichen Glückwunsch.
Oupa
Ach Gott, und dafür benötigt ihr so viele Ausrufungszeichen.

Es zeigt doch nur, dass ihr euch wichtig machen wollt.
Weshalb auch nicht? Ihr habt ja sonst nichts.
Und nun pupst mal wieder in euer Sofa.
ingSND
Ja Wokk, das geht grundsätzlich, ist aber für den Fragesteller völlig irrelevant, da nicht zutreffend.

Das trotzdem vorzutäuschen wäre Sozialbetrug - zumindest, wenn es 'rauskommt.
wokk
Vielen Dank für die Glückwünsche!