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Gast

Verkehrsrecht

ich habe eine A Förderung von Inkasso bekommen wegen einer Verkehrswidrigkeit in Italian über 794 Euro !!!

was mache ich da !??
Frage Nummer 3000124787

Antworten (16)
wokk
Lieber Gast,
leider kannst du nicht antworten - somit ist es nicht möglich, uns mitzuteilen, was eine A Förderung ist.
Es hat aber anscheinend damit zu tun, dass du in Italien einen Strafzettel bekommen hast und Diesen (un)beabsichtigt liegen hast lassen. Falls du Mitglied in einem Automobilclub bist, könntest du eventuell dort mal nachfragen. Ansonsten einen Rechtsanwalt für internationale Verkehrsstrafsachen aufsuchen.
Gast
Lieber Gast,
dazu benötigst du noch mindestens 5!!!!!! Ausrufungszeichen und 7??????? Fragezeichen.
Skorti
Ja, eine "A Förderung" ist wohl allgemein unbekannt.
Wir gehen mal wegen dem Wort "Inkasso" davon aus, dass eine Forderung gemeint war.

Des Weiteren vermuten wir mal, dass du vor längerer Zeit Post aus Italien bekommen hast, in der dir die Verkehrswidrigkeit mitgeteilt wurde.
Des Weiteren vermuten wir, dass du diese Post unbeantwortet gelassen hast und weder bezahlt noch Einspruch erhoben hast.

In Deutschland wird ein Strafbescheid, gegen den man keinen Einspruch erhebt nach einiger Zeit rechtswirksam.
Ich gehe davon aus, dass dies in Italien ähnlich ist.

Dann bleibt dir nichts übrig, als zu zahlen.
Es sollte doch allgemein bekannt sein, dass Strafmandate aus dem Ausland schon seit einiger Zeit auch in Deutschland eingetrieben werden können.
dschinn
Ich bin dafür, dass der Führerschein einkassiert wird!
wokk
. . . ?
DerDoofe
So, so - die italienische Justiz beauftragt ein deutsches Inkassounternehmen mit der Beitreibung von Verkehrsstrafen. Wahrscheinlich Russen-Inkasso.
Beantworter2
https://www.adac.de/der-adac/rechtsberatung/verkehrsvorschriften/ausland/inkasso-aerger-strafzettel-ausland/
Opal_V2
Die Frage wäre doch eher ob Forderungen aus Italien, hier insbesondere italienisches Verkehrsrecht, in Deutschland durch irgendwelche Abkommen vollstreckt werden kann.
Skorti
@Opal:
Ja, können sie. Schon seit Jahren. Genau genommen seit März 2005, als der "EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" in Kraft trat. Das geht bis hin zu einer im Vollstreckungsverfahren angeordneten Haftstrafe.
wokk
So etwas habe ich erst kürzlich wieder erfolgreich geregelt, in dem ich die nette Postbotin gebeten habe, den Stempel "wohnt nicht an der angegebenen Adresse" drauf zu machen und den Brief zurück gehen zu lassen. 😝
Niklas Huber
Förderungen würde ich willkommen heißen. Teile dem Inkassounternehmen noch deine Bankdaten mit damit sie die Förderung überweisen können, oder überdenke nächstes Mal den Fragentext.
eggywegg
Mit "A Förderung" ist wahrscheinlich "Aufforderung" gemeint ?!
Zunächst einmal würde ich all die Klugschwätzer hier ignorieren, denen so schlaue Sachen einfallen, wie "Frag einen Anwalt" oder "Bezahl das einfach" - Sehr clever, aber die haben in der Schule offenbar nur "Singen und Klatschen" gehabt. :-)

Dann:
Ist das Originalschreiben, also das Ticket aus Italien, komplett !!! in deutscher Sprache abgefasst ? ... falls nicht, verstoßen die Italiener gegen das EU-Recht .. wo sie Mitglied sind. Alle Vorwürfe müssen in der Landessprache des Empfängers ausformuliert werden, da einem nicht zugemutet werden kann, auf eigene Kosten wegen eines nicht bewiesenen Vorwurfs einen Dolmetscher oder Übersetzer einzuschalten.

Und € 794.00 ist eh ne Frechheit .. es sei denn, man hat den Papst angefahren. Meist ist es aber nur "zu schnell gefahren" oder "keine Plakette für eine bestimmte Strasse" gehabt und trotzdem durchgefahren. So zockt man Leute ab.

2. Schlagwort "Beweis" ... Liegt ein Foto dabei .. und wenn ja, ist der Fahrer zu erkennen ?
Falls kein Foto oder Fahrer nicht erkennbar, abstreiten, dass man selbst gefahren ist. Auch abstreiten, wenn man erkennbar ist :-) und auf "verborgtes Auto" verweisen. Wenn es nämlich zur Verhandlung käme, dann in Deutschland (also ich würde dafür nicht nach Italien fahren :-)) Es gibt nämlich ein deutsches Gesetz, das allen Ernstes besagt, dass man sich nur zwei Wochen lang daran erinnern können muss, wem man sein Auto geborgt hat .. danach kann man es getrost vergessen.

3. Nummernschild wechseln - aber nur bei Nichtbezahlung. Das Nummerschild des PKW wird natürlich in Italien gespeichert und bei nächster Gelegenheit (wenn man mal wieder dorthin fährt) winken einen die Carabinieri raus. Dann gibt es Kralle und Weiterfahrt nur gegen Bares.
Also.
Zum deutschen Strassenverkehrsamt ... neues Nummerschild beantragen. Wird anstandslos gemacht, solange man die Gebühren bezahlt. Kostet mit neuem Fahrzeugschein ca. € 30.00, die Schilder je nach Anbieter nochmal € 15.00 .. macht roundabout € 45.00 ... dann kann man mit nagelneuen Nummernschildern - völlig legal - vom Hof .. und bei nächster Gelegenheit wieder nach Italien fahren. Alles klar ? :-)
BeatDaddy
Bezahlen und das nächste Mal besser aufpassen.

Ist vollkommen egal, was solche neunmalklugen Oberschlaumeyer, die denken, sie hätten die Weisheit mit Löffeln gefressen, schreiben. Da niemand hier weiß, was für einen Bolzen Du Dir geleistet hast, sind sämtliche guten Ratschläge erst mal für die Tonne.

Du hast Unrecht innerhalb Europas begangen und solltest froh sein, dass das nicht in Thailand oder wo auch immer passiert ist...
Musca
sei froh, dass du nicht inflagranti erwischt worden bist.
Kaffeekochen in Venedig ist teurer.
DerDoofe
Irgendwie verstehe ich die Geschichte nicht. Deutsche Autofahrer haben im europäischen Ausland keine Bonität. Beispiel Dänemark. Dort lässt die Polizei deutsche Autofahrer, die ein Ticket weder bar noch mit Karte zahlen können, einfach laufen. Im wahrsten Sinne des Wortes: Das Auto bleibt in Dänemark! Wie der Deutsche nach Hause kommt, ist völlig nebensächlich.
Das Auto bleibt zunächst am Straßenrand stehen. Versehen mit einem DIN A 4-großem, knallrotem Aufkleber direkt im Blickfeld des Fahrers. Und wer glaubt, mit einem Zweitschlüssel die paar Kilometer bis zur Grenze unbehelligt fahren zu können, irrt. Die Dänen nutzen im Grenzgebiet alles, was die Technik möglich macht. Kennzeichenüberwachung quer durch das Land und Gesichtserkennung sind obligatorisch. Dagegen ist die uniformierte Polizei im Straßenbild eher nicht präsent.

Und die Italiener lassen Deutsche ohne Bezahlung außer Landes fahren?
Skorti
@Doofer,

was die Dänen machen geht nur, wenn die Polizei den Verkehrssünder selbst beim Regelverstoß stoppt. Das machen auch mehrere Länder so, nicht nur mit Deutschen, sondern mit allen Ausländern.

Wenn aber der Regelverstoß erst Wochen später, beim Auswerten eines stationären Blitzers, entdeckt wird, dann ist nichts mehr mit Wagen festsetzen.

Dann bekommt man die Post nach Hause.