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Helmann412

Was bedeutet eigentlich „sie müssen die Anwartschaftszeit erfüllt haben“ im Hinblick auf den Anspruch auf ALG I? Versteh das nicht.

Frage Nummer 40128

Antworten (4)
Alex64
Du musst mindestens 12 Monate in der Arbeitslosenversicherung als Beschäftigter oder aus sonstigen Gründen (z. B. Elternzeit, Wehrdienst- und Zivildienstzeiten) versicherungspflichtig gewesen sein .
Dominic14a
Eine Anwartschaftszeit ist eine bestimmte Zeit, die man sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Man muss mindestens Dreihundertsechzig Tage versicherungspflichtig gearbeitet haben um Anspruch auf die Leistung von ALG I zu haben. Erreicht man diese Zeit nicht, bekommt man ALG II. Diese Dreihundersechzig Tage dürfen innerhalb von zwei Jahren erarbeitet werden, damit man diesen Anspruch hat. In den meisten Fällen wird es vom jeweiligen Amt geprüft, welchen Anspruch man hat. Besser ist aber immer, diese Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen.
JergerHerrn
Wenn man nicht eine bestimmte Anzahl von Monaten durchgängig gearbeitet hat, hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, sondern nur auf Arbeitslosengeld II, was erheblich weniger ist. Falls man schon einmal Arbeitslosengeld II erhalten haben sollte, muss man mindestens 12 Monate durchgängig gearbeitet haben, bevor man Anspruch (Anwartschaftszeit) auf Arbeitslosengeld I hat.
Lucaschinsky
Um Arbeitslosengeld I (ALG I) zu erhalten, müssen Sie die Anwartschaftszeit erfüllt haben.
Dies ist so im SGB geregelt.

Um diese Anwartschaftszeit zu erfüllen, müssen Sie in den letzten 2 Jahren, mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung (versicherungspflichtig) Geld gezahlt haben.

Nur dann steht Ihnen laut SGB Arbeitslosengeld I zur Verfügung.