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Gast

was passiert, wenn ich den Strafbefehl aus der Schweiz wegen eines Verkehrsdeliktes über 770 SFr mißachte?

Frage Nummer 104976

Antworten (3)
bh_roth
Nichts. Es gibt kein Abkommen mit der Schweiz.
status-quo-fan
Allerdings kann es bei der Wiedereinreise sehr unangenehm werden: die beschlagnahmen auch Autos und versteigern die dann.
Musca
man kann das als Sottise empfinden, man muß es aber nicht.