['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Wie berechnet sich mein gesetzlicher Erbteil, wenn kein Testament vorhanden ist? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Bowler

Wie berechnet sich mein gesetzlicher Erbteil, wenn kein Testament vorhanden ist?

Frage Nummer 7668

Antworten (6)
sininen
Das ist mal eine sehr präzise Frage!
Verraten Sie uns auch noch in welcher Beziehung Sie zum Erblasser stehen?
Klabautermann
Sininen hat Recht. Wenn Sie die Frage nicht genauer stellen und Ihr Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser mitteilen, ist es eine Zumutung, wenn Sie eine Antwort erwarten.
Heraklit1970
Es berechnit sich ganz einfach nach den gesetzlichen Vorschriften des BGB.
Philipp Engel
Nun, kommt natürlich ganz darauf an, wie sich das Erbe gestaltet, und wieviel Erben ihr seid. Generell wird man wohl eine gemeinschaftliche Lösung auf freundlicher BAsis treffen, also eine relative und mehr oder weniger grob geschätzte rationale Gleichverteilung anstreben.
classria31
Da gibt es eine feste Erbfolge. Bei Ehepartnern kommt es zudem darauf an, ob sie einen Ehevertrag mit besonderen Vereinbarungen hatten oder nicht. So schnell lässt sich das nicht erklären, aber vielleicht hilft dir ja die Seite weiter, da geht´s ums Erbrecht und die Erbfolge: http://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erbschaft_01.html
Tyler Schulte
Zunächst muss die Höhe des Nachlasses bestimmt werden. Anschließend wird geklärt, wer alles als Erbe in Frage kommt (Ehepartner, Kinder, Geschwister und andere Anverwandte). Die Höhe des gesetzlichen Erbteils ergibt sich dann aus der Anzahl der Erben und dem Verwandschaftverhältnis, dass sie zum Erblasser hatten.