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ucaschreib13890

Wie verhält sich das eigentlich mit dem Mietverhältnis wenn kein Mietvertrag vorhanden ist? Kann ich dann jederzeit einfach ausziehen?

Frage Nummer 39192

Antworten (5)
bifu70
Warum darfst du dann die Wohnräume nutzen, wenn kein Vertrag da ist? Und auf welcher Basis zahlst du wohl deine Miete? Sprich: Natürlich habt ihr einen wirksamen Mietvertrag geschlossen. Der ist auch dann gültig, wenn er nicht schriftlich, sondern nur mündlich gefasst wurde. Es gelten dann die gesetzlichen Kündigungsfristen. Näheres findest du z.B. hier.
iwan57
Natürlich kannst du jederzeit ausziehen; egal ob der Mietvertrag mündlich oder schriftlich ist. Hauptsache, du zahlst die vereinbarte Miete weiter.
Gregoraf23424
Auch wenn Sie keinen schriftlichen Mietvertrag haben ist es so, als ob Sie einen hätten. Für Sie gilt alles genauso, als wenn Sie einen hätten. Sie müssen pünktlich die Miete zahlen, haben evtl. das Recht die Miete zu kürzen, aber Sie müssen sich auch an die Kündigungsfristen halten. Diese sind auch bei einem nicht schriftlich erfassten Mietverhältnis 3 Monate. Vor allem, auch wenn kein Mietvertrag vorhanden ist, die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Rallesch
Wenn kein Mietvertrag da ist, gelten trotzdem die Grundlagen des BGB §535. Da der Vertrag keine Pflicht ist, gelten auch mündlich geregelte Mietverhältnisse. Das heißt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, die aber schriftlich gemacht werden muss. Sie können nicht einfach ausziehen, die Regel muss eingehalten werden, sonst müssen sie zahlen.
Hans Hoffmann
Generell gilt