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Jogikick20

Wo liegen die Rechte und Pflichten des Elternbeirat im Kindergarten?

Frage Nummer 31717

Antworten (3)
KöhlerKoh290
Welche Rechte und Pflichten der Elternbeirat in einem Kindergarten hat sind sehr unterschiedlich und werden von Kindergarten zu Kindergarten unterschiedlich festgelegt. Es gibt Modelle, da muss sogar der Elternbeirat hinzugezogen werden, wenn zum Beispiel neue Spielgeräte angeschafft werden. Ein generelles Veto-Recht ist dem Elternbeirat allerdings nicht von Gesetzes wegen zugestanden.
Jannis Schmidt
Nach der Bildung eines Elternbeirates müssen die Mitglieder die Erziehungs- und Bildungsarbeit untersützen. Eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen Eltern, dem Träger und dem Kindergarten selbst gehört genauso zu den Aufgaben wie die Vermittlung zwischen den Instanzen. Der Elternbeirat muss sich mindestens zwei Mal im Jahr zu Sitzungen zusammenfinden, um über aktuelle Themen, Probleme und Zielsetzungen zu sprechen. Der Elternbeirat hat das Recht auf Informationen zum pädagogischen Programm, zur Organisation des Kindergartens und zu jeglichen Betriebskosten. Zudem besteht ein Anhörungsrecht. Darunter fallen vor allem die Vorschläge für Ferien- und Öffnungszeiten, Festlegung der Elternbeiträge, die Einführung neuer pädagogischer Programme sowie die Festlegung der allgemeinen Grundsätze über die Aufnahme von Kindern.
fuggi
@Jannis: Das sind ganz schön viele Aussagen mit ganz schön wenig Referenzen. Kannst du dazu Referenzen nennen? Das würde uns sehr helfen. Außer für die Aussage "Der Elternbeirat hat das Recht auf Informationen [...] zu jeglichen Betriebskosten.", deren Anspruchsgrundlage §259 Absatz 1 BGB sein dürfte, kenne ich die Anspruchsgrundlagen nicht.