['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Anspruch Stiefkinder auf Zugewinn? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Anspruch Stiefkinder auf Zugewinn?

Ich ( Frau) habe keine Kinder. Ich habe einen Witwer geheiratet mit zwei Kindern.
Die Kinder sind erwachsen und haben ihre eigenen Familien. Inwiefern haben seine Kinder Anspruch auf unseren gemeinsamen Zugewinn während der Ehe , sollte ihr Vater vor mir versterben? Mein Mann ist ist 14 Jahre älter als ich , ich gehe noch arbeiten
Frage Nummer 3000290966

Antworten (1)
ingSND
"Zugewinn" ist ein Begriff aus dem Scheidungsrecht, hat m.E. mit Erbe nichts zu tun.
Du erbst die Hälfte von dem, was Deinem Mann alleine gehört, seine Söhne die andere Hälfte.
Wenn z.B. das Haus auf ihn alleine eingetragen ist, dann gilt der Wert zum Todeszeitpunkt, der Wert zu Beginn der Ehe interessiert da niemanden und m.E. gehört Dir nicht die Hälfte der Differenz.