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Gast

Ansprüche übertragen möglich?

Mein Vater ist der vorgesehene Erbe meiner Tante, die im Pflegeheim liegt. Stirbt nun mein Vater vor der Tante, gehen dann nach dem Tod der Tante die Ansprüche auf uns Kinder über, wenn er ein entsprechendes Testament für uns gemacht hat? Darin würde stehen, dass er seine Ansprüche aus dem Erbe der Tante auf die Kinder überträgt.
Gruß,
Erna Schmidt
Frage Nummer 3000000308

Antworten (1)
Dorfdepp
Nein. Tote können nichts erben und somit auch nichts vererben. Welche Ansprüche könnte er geltend machen, wenn er nicht mehr lebt? Die Erbfolge würde dann der Tante obliegen.