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missy_josephine

Bin als Zeuge vor Gericht geladen. Muss mein Arbeitgeber mich für den Termin freistellen? Und wie ist es da mit Gehaltsfortzahlung?

Frage Nummer 53152

Antworten (7)
Irelon79
Die Ladung als Zeuge sollte ein Merkblatt als Anlage haben in der diese und ähnliche Fragen beantwortet werden.
Kurz:
Ja, er muss freistellen, ausser es sprechen zwingende Gründe dagegen. (Muss dem Gericht mitgeteilt werden) Das Erscheinen vor Gericht ist eine Pflicht nach §161a StPO.
Verdienstausfall wird nach Antrag vom Gericht erstattet. (Antrag sollte der Ladung beiliegen)
Meyerhuber
Um es nochmals festzustellen, Du bist nicht als Zeuge vorgeladen, denn sonst hättest Du all Informationen die Du hier fragst, vom Gericht bekommen. Du hast ja in den letzten Jahren viel gefragt, von Klebeblumen fürs Auto, über Fitnessstudios für Dicke, bis Oldtimer für die Hochzeit mieten. Ich sag da nur noch eins:
Die Zombie, die!!!!!
P.S. Man beginnt keine Frage mit dem Wort 'Und', nur Stern Fragezombies (=interns) machen das auf Grund grammatikalischer Unzulänglichkeiten!
bh_roth
@Meyerhuber: Reg dich doch nicht auf. Du wirst diese Werbeplatform nicht ändern.
Deho
@ Meyerhuber
Das englische Wort "intern" bedeutet Praktikant. Wenn das so gemeint war, hättest du das auch so schreiben können.
Achause1212
Wenn man als Zeuge für einen Zivilprozess geladen wurde, muß man erscheinen. Vorab kann man sich vor Gericht nach der Anwesenheitspflicht erkundigen. Wenn Pflicht besteht, muß man vom Arbeitgeber freigestellt werden. Den Verdienstausfall bekommt man vom Gericht erstattet, wenn man fristgerecht einen Antrag stellt. Die Höchstgrenze der Erstattung liegt bei circa 17 Euro pro Stunde und richtet sich nach dem tatsächlichen Verdienst.
Karegner_232
Wenn man als Zeuge vor Gericht geladen ist, muss der Arbeitsgeber einen von der Arbeit freistellen. Diese Freistellung wird vom Arbeitgeber nicht bezahlt. Zur Ladung sollte man eine Lohnbescheinigung mitnehmen, da das Gericht für diese Ausfallzeit eine Aufwandsentschädigung zahlt. Ebenso wird eine Fahrkarte erstattet. Es ist aber darauf zu achten, das man nicht verdächtigt wird, denn da zahlt das Gericht nicht.
Fellango
Ja,der Arbeitgeber muss für einen Gerichtstermin frei stellen.Aber Er muss die frei Stellung nicht bezahlen.
Dieses fehlende Geld, kann man sich aber vom Gericht wieder holen.
Sie verlangen das man zu einem Termin zugegen ist,alsomüssen sie auch für den ausfallenden Lohn aufkommen.
Ebenso kann einen das Gericht auch belangen, bei nicht erscheinen.
Ist der Gerichtstermin in eigener Sache,muss man einen unbezahlten Freitag/Stunden nehmen.