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Gast

Eine mündliche Vereinbarung wurde kurzfristig vom Auftraggeber einseitig zu meinen Ungunsten geändert. Habe ich Anspruch auf Schadenersatz des dabei entgangenen Honorars?

Frage Nummer 93714

Antworten (3)
Dr.Sloane
Nein, wer sich so unklar ausdrückt hat keinen Anspruch
hphersel
Nur wenn Du diesen Schaden bzw die Änderung bzw den mündlichen Vertrag beweisen kannst (Zeugen?), ansonsten hast Du schlechte Karten.
Haas.Ka
Schadensersatz? Welchen Schaden hast Du denn erlitten? Noch Schmerzensgeld gefällig? Dann ab in die USA.