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Gast

Erbe ich das Haus wenn mein Mann stirbt?

Mein Mann und ich bewohnen ein Haus. Dieses ist noch nicht abbezahlt. Nur mein Mann steht im Grundbuch. Gemeinsame Kinder haben wir nicht. Wir haben getrennte Konten und ich bin nicht mehr berufstätig. Was passiert, wenn mein Mann vor mir stirbt? Kann ich das Haus behalten, wenn ich die monatlichen Zahlungen leiste?
Frage Nummer 3000095833

Antworten (6)
luna44
Habt ihr einen Ehevertrag?
StechusKaktus
Nach der gesetzlichen Erbfolge erbst du. Blöd ist es, wenn dein Mann ein Testament erstellt hat, indem er es seiner Freundin vermacht. Dann bekommst du nur den Pflichtteil und musst ausziehen. Die Bank kann dich nur aus dem Haus bekommen, wenn du die Raten nicht bezahlst und das Haus verwertet werden muss.
elfigy
Du erbst nur dann 100%, wenn ihr ein Testament gemacht habt. Wenn nicht, kommt es darauf an, in welchem Güterstand ihr seid. Beim gesetzlichen Güterstand Zugewinngemeinschaft, erbst du 75%. Den Rest erben Erben zweiter Ordnung wie Eltern oder Geschwister. Ihr solltet unbedingt ein Testament machen, in dem ihr euch gegenseitig zu Erben bestimmt.
Weiterhin solltet ihr (falls nicht vorhanden), eine Risikolebensversicherung abschließen, die die Restkreditsumme abdeckt. Dann ist das Haus bezahlt, falls er stirbt. Wie willst du sonst die Raten bedienen können.
Spock
Ist nicht ganz so einfach, wie hier getan wird. Also:
Erben 1. Ordnung:
Abkömmlinge (leibliche Kinder, Adoptivkinder, Enkel, Urenkel) des Verstorbenen
Erben 2. Ordnung:
Eltern und Geschwister des Verstorbenen sowie deren Abkömmlinge (Neffen und Nichten)
Erben 3. Ordnung:
Großeltern des Verstorbenen und deren Abkömmlinge (Tanten und Onkels)
Erben einer höheren Ordnung schließen Erben einer geringeren Ordnung aus. Wie Du siehst, ist die Ehefrau da nicht dabei.
Jetzt kommt es darauf an, ob das Haus vor oder während der Ehe eingebracht wurde. Die Ehefrau bekommt neben Erben der 2. Ordnung (1. Ordnung ist ja nicht da) 1/2. Dann gibt es noch einen pauschalen Zugewinnausgleich in Höhe von 1/4. Wird ein höherer ehelicher Zugewinn nachgewiesen, kann dieser berücksichtigt werden.
Jetzt zur Frage, was in den Erbfall oder den Zugewinn fällt. Ist das Haus in die Ehe eingebracht, fällt nur die Wertsteigerung während der Ehe unter den Zugewinn. (Anteil 1/2), ist es während der Ehe erworben, fällt es ganz ins Erbe (Dein Anteil 3/4).
ACHTUNG: Würdest Du mit einem Hälfteanteil im Grundbuch stehen, so fiele nur das halbe Haus ins Erbe, Du bekämst also 3/4 aus der Hälfte und die andere Hälfte gehört Dir sowieso. So wie es jetzt ist, fällt das ganze Haus ins Erbe und Du bekämst statt 7/8 nur 3/4 des Hauses, oder wenn es eingebracht ist, nur die Hälfte).
Den Hausrat bekommt der überlebende Ehegatte zu 100%.
Vorhandene Guthaben werden wie das eingebrachte Haus behandelt, wenn sie bei der Hochzeit schon da waren und ansonsten wie Zugewinn.
Wenn es also irgendwie irgendjemand gibt, der auch nur annähernd erbverdächtig ist, solltet Ihr auf jeden Fall eine Erbregelung treffen.
Wenn das Haus mehr als ca. 500.000 € wert ist oder hohe Guthaben vorhanden sind, kann die Tatsache, dass Du nicht im Grundbuch stehst, außerdem unnötige Erbschaftssteuer auslösen.
Wenn Du die Raten begleichen kannst, kannst Du natürlich das Haus behalten, wenn es nicht in einem teuren Erbstreit mit Erben 2. oder 3. Ordnung unter die Räder kommt.
DerDoofe
Siehe § 1931 BGB, dort wird es - ausnahmsweise ganz einfach - geregelt.
Graf_Mucki
Nur gut, dass die Frau Gast auch eine richtige, für sie verständliche Antwort auf die Frage bekam.
Auch wenn es Elfi etwas vereinfacht hat.
Selbst wenn sich Frau Gast mit den Miterben gut versteht, und diese nicht ihren Erbteil in bar verlangen oder sie im Haus wohnen lassen - die vererben im Todesfall ihren Anteil an wen auch immer. Außerdem ist zu bedenken, dass, wenn es Miteigentümer gibt, sie nicht ohne deren Einwilligung Kredite für Renovierungen aufnehmen kann, oder genehmigungspflichtige Erweiterungen oder Modernisierungen durchführen kann.
Also wie schon oben erwähnt, schnellstens ein Testament machen, das geht handschriftlich. Informationen findet man im Internet.