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Gast

Es geht um eine mündliche Zusage betreffs Mieterhöhung

Vor Abschluß des Mietvertrages wurde uns mündlich mitgeteilt, daß wir ab Einzug der Wohnung keine Mieterhöhung innerhalb von 10 Jahren zu erwarten werden. Nach 6 Jahren wurde uns eine Mieterhöhung zugesendet. Meine Frage lautet nun, ob eine mündliche Zusage rechtsbindend ist
Frage Nummer 3000064352

Antworten (3)
bh_roth
Diese Mündliche Zusage ist nichts wert, wenn sie keiner bezeugen kann. Und als Zeugen meine ich nicht den Ehepartner.
Es ist mir ein Rätsel, warum man so eine wichtige Klausel nicht schriftlich fixiert.
dschinn
Wieso sollte ein Ehepartner kein Zeuge sein?
Da gibt es per Gesetz keinen Unterschied!

d.
Dorfdepp
Hier eine Antwort aus juraforum.de:

AW: Ehefrau als Zeugin zulässig?

Kommt auf die Glaubwürdigkeit an, welche das Gericht ihrer Aussage schenkt. Grundsätzlich ist auch die Ehefrau einer Partei als Zeugin zulässig. Allerdings wird das Gericht das persönliche Näheverhältnis zu der jeweiligen Partei in seine Beurteilung der Glaubwürdigkeit mit einfließen lassen. Und eventuell selbst bei günstiger Aussage den Beweis für nicht erbracht halten.
Gruß
Marcus